477. Verordnung: Änderung der Gebührentarifverordnung
Gesetzestext (1 Artikel)
Auf Grund des § 42 Abs. 5 des Lebensmittelgesetzes 1975, BGB1. Nr. 86, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. Nr. 756/1992, wird verordnet
Die Verordnung über die tarifmäßige Festlegung der Gebühren für die von den Bundesanstalten für Lebensmitteluntersuchung vorzunehmenden Untersuchungen und Begutachtungen (Gebührentarif-Verordnung), BGBl. Nr. 189/1989, geändert durch die Verordnung BGBl. Nr. 409/1992, wird wie folgt geändert
1. § 1 lautet
„§ 1. Die Gebühren für die von den Bundesanstalten für Lebensmitteluntersuchung vorzunehmenden Untersuchungen und Begutachtungen werden in Punkten festgesetzt; ein Punkt beträgt 12,50 S."
2. § 5 Abs. 2 lautet
„(2) § 1 in der Fassung der Verordnung BGBl. Nr. 477/1994 tritt mit dem seiner Kundmachung folgenden Monatsersten in Kraft."
3. § 5 Abs. 4 lautet
„(4) Auf Proben und Begutachtungsersuchen, die vor dem Inkrafttreten der Verordnung BGBl. Nr. 477/1994 eingereicht worden sind, sind die Vorschriften der Verordnung BGBl. Nr. 189/1989, geändert durch die Verordnung BGBl. Nr. 409/ 1992 anzuwenden."