Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
477_1994 AT

477. Verordnung: Änderung der Gebührentarifverordnung

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Originalquelle öffnen Maschinenlesbares Markdown (.md)

Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 477. Verordnung: Änderung der Gebührentarifverordnung

Auf Grund des § 42 Abs. 5 des Lebensmittelgesetzes 1975, BGB1. Nr. 86, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. Nr. 756/1992, wird verordnet

Die Verordnung über die tarifmäßige Festlegung der Gebühren für die von den Bundesanstalten für Lebensmitteluntersuchung vorzunehmenden Untersuchungen und Begutachtungen (Gebührentarif-Verordnung), BGBl. Nr. 189/1989, geändert durch die Verordnung BGBl. Nr. 409/1992, wird wie folgt geändert

1. § 1 lautet

„§ 1. Die Gebühren für die von den Bundesanstalten für Lebensmitteluntersuchung vorzunehmenden Untersuchungen und Begutachtungen werden in Punkten festgesetzt; ein Punkt beträgt 12,50 S."

2. § 5 Abs. 2 lautet

„(2) § 1 in der Fassung der Verordnung BGBl. Nr. 477/1994 tritt mit dem seiner Kundmachung folgenden Monatsersten in Kraft."

3. § 5 Abs. 4 lautet

„(4) Auf Proben und Begutachtungsersuchen, die vor dem Inkrafttreten der Verordnung BGBl. Nr. 477/1994 eingereicht worden sind, sind die Vorschriften der Verordnung BGBl. Nr. 189/1989, geändert durch die Verordnung BGBl. Nr. 409/ 1992 anzuwenden."

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →