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477_1992 AT

477. Kundmachung: Geltungsbereich des Europäischen Übereinkommens über den Schutz von Tieren beim internationalen Transport

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 477. Kundmachung: Geltungsbereich des Europäischen Übereinkommens über den Schutz von Tieren beim internationalen Transport

Nach Mitteilung des Generalsekretärs des Europarats hat Rumänien am 26. April 1991 seine

Beitrittsurkunde zum Europäischen Übereinkommen über den Schutz von Tieren beim internationalen Transport (BGBl. Nr. 597/1973, letzte Kundmachung des Geltungsbereiches BGBl. Nr. 589/1989) hinterlegt.

Einer weiteren Mitteilung des Generalsekretärs zufolge wird Rußland als Vertragspartei dieses Übereinkommens, dem die ehemalige Sowjetunion am 13. November 1990 beigetreten ist, angesehen.

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