477_1992
AT
477. Kundmachung: Geltungsbereich des Europäischen Übereinkommens über den Schutz von Tieren beim internationalen Transport
1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 477. Kundmachung: Geltungsbereich des Europäischen Übereinkommens über den Schutz von Tieren beim internationalen Transport
1992_477_0 477. Kundmachung: Geltungsbereich des Europäischen Übereinkommens über den Schutz von Tieren beim internationalen Transport
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Nach Mitteilung des Generalsekretärs des Europarats hat Rumänien am 26. April 1991 seine
Beitrittsurkunde zum Europäischen Übereinkommen über den Schutz von Tieren beim internationalen Transport (BGBl. Nr. 597/1973, letzte Kundmachung des Geltungsbereiches BGBl. Nr. 589/1989) hinterlegt.
Einer weiteren Mitteilung des Generalsekretärs zufolge wird Rußland als Vertragspartei dieses Übereinkommens, dem die ehemalige Sowjetunion am 13. November 1990 beigetreten ist, angesehen.