477_1981
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477. Verordnung: Kundmachung von Änderungen der Ausführungsordnung zum Vertrag über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens
1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 477. Verordnung: Kundmachung von Änderungen der Ausführungsordnung zum Vertrag über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens
1981_477_0 477. Verordnung: Kundmachung von Änderungen der Ausführungsordnung zum Vertrag über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens
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Auf Grund des § 2 Abs. 4 des Bundesgesetzes
über das Bundesgesetzblatt 1972, BGBl. Nr. 293,
wird verordnet
Die Kundmachung der Beschlüsse der Versammlung
des internationalen Verbandes für die Zusammenarbeit
auf dem Gebiet des Patentwesens vom
16. Juni 1980, vom 26. September 1980 und vom
3. Juli 1981, mit denen die Ausführungsordnung
zum Vertrag über die internationale Zusammenarbeit
auf dem Gebiet des Patentwesens (BGBl.
Nr. 348/1979) geändert wird, hat dadurch zu erfolgen,
daß diese Beschlüsse im Österreichischen
Patentamt (Wien 1, Kohlmarkt 8-10) zur Einsicht
während der Amtsstunden aufgelegt werden.