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477_1981 AT

477. Verordnung: Kundmachung von Änderungen der Ausführungsordnung zum Vertrag über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 477. Verordnung: Kundmachung von Änderungen der Ausführungsordnung zum Vertrag über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens

Auf Grund des § 2 Abs. 4 des Bundesgesetzes

über das Bundesgesetzblatt 1972, BGBl. Nr. 293,

wird verordnet

Die Kundmachung der Beschlüsse der Versammlung

des internationalen Verbandes für die Zusammenarbeit

auf dem Gebiet des Patentwesens vom

16. Juni 1980, vom 26. September 1980 und vom

3. Juli 1981, mit denen die Ausführungsordnung

zum Vertrag über die internationale Zusammenarbeit

auf dem Gebiet des Patentwesens (BGBl.

Nr. 348/1979) geändert wird, hat dadurch zu erfolgen,

daß diese Beschlüsse im Österreichischen

Patentamt (Wien 1, Kohlmarkt 8-10) zur Einsicht

während der Amtsstunden aufgelegt werden.

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