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477_1980 AT

477. Verordnung: Änderung der Verordnung, mit welcher der Lehrplan der Bildungsanstalt für Arbeitslehrerinnen erlassen wird

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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 477. Verordnung: Änderung der Verordnung, mit welcher der Lehrplan der Bildungsanstalt für Arbeitslehrerinnen erlassen wird

Auf Grund des Schulorganisationsgesetzes,

BGBl. Nr. 242/1962, in der Fassung der Bundesgesetze

BGBl. Nr. 243/1965, 173/1966, 289/1969,

234/1971, 323/1975 und 142/1980, insbesondere

dessen §§ 6 und 88, sowie hinsichtlich der Einstufung

der unverbindlichen Übung Sprecherziehung

in die Lehrverpflichtungsgruppen im Einvernehmen

mit dem Bundeskanzler und dem

Bundesminister für Finanzen auf Grund des § 7

Abs. 1 des Bundesgesetzes über das Ausmaß der

Lehrverpflichtung der Bundeslehrer, BGBl.

Nr. 244/1965, wird verordnet

ARTIKEL I

Die Verordnung des Bundesministers für Unterricht

vom 22. Juni 1964, BGBl. Nr. 166, mit

welcher der Lehrplan der Bildungsanstalt für

Arbeitslehrerinnen erlassen wird in der Fassung

der Verordnungen BGBl. Nr. 178/1969, 584/1976

und 319/1978 wird wie folgt geändert

In der Anlage (Lehrplan der Bildungsanstalt

für Arbeitslehrerinnen)

1. haben im Abschnitt I (Stundentafel) an die

Stelle des Unterabschnittes „Freigegenstand" folgende

neue Unterabschnitte zu treten

2. haben im Abschnitt IV (Bildungs- und Lehraufgaben

der einzelnen Unterrichtsgegenstände,

Lehrstoff, didaktische Grundsätze) an die Stelle

des bisherigen Unterabschnittes „Freigegenstände"

folgende neue Unterabschnitte zu treten

„Freigegenstände

Englisch

Bildungs- und Lehraufgabe

Fähigkeit, gesprochenes Englisch, das keine zu

großen Schwierigkeiten bietet, zu verstehen, einfache

Gespräche zu führen, leichte englische Texte

zu lesen und schriftliche Aufgaben, wie sie im

Alltag gebraucht werden (Briefe, einfache Berichte

und andere), zu bewältigen.

Lehrstoff

1. bis 4. Klasse (je Klasse 2 Wochenstunden)

Schulung des Hörens und der Aussprache durch

Gedichte, Lieder, Spiele, Kurzgeschichten, Bildbesprechungen,

Redewendungen des täglichen

Lebens (Alltagsenglisch) und ähnliches.

Ausgehend von entsprechender Lektüre sind

Gespräche zu führen, einfache dramatische Szenen

zu sprechen und idiomatische Redewendungen

zu üben.

Festigung und Erweiterung der Sprachlehrekenntnisse;

fallweise Zusammenfassung der aus

Sprachgebrauch und Lektüre erarbeiteten Grammatikregeln.

Einiges über das kulturelle, soziale und wirtschaftliche

Leben in Großbritannien und in den

Vereinigten Staaten von Amerika.

Vier Schularbeiten im Schuljahr.

Didaktische Grundsätze

Wenn die für die Führung des Freigegenstandes

„Englisch" geltenden Bestimmungen erfüllt sind

und unterschiedliche Kenntnisse der Schülerinnen

festgestellt wurden, ist der Unterricht in

zwei nach Sprachkenntnissen gegliederten Gruppen

mit je zwei Wochenstunden zu führen.

Die Hausaufgaben sind auf ein Mindestmaß

zu beschränken.

Werkerziehung

Bildungs- und Lehraufgabe

Fähigkeit, Werkstücke nach formal-funktionalen

Gesichtspunkten anzufertigen sowie

Aspekte der Materialgerechtigkeit und der kreativen

Gestaltung zu berücksichtigen.

Erweitern der Fähigkeit mit Schülern der

Pflichtschule Werkarbeiten durchzuführen.

Lehrstoff

3. und 4. Klasse (je 2 Wochenstunden)

In Erweiterung des Lehrstoffes im Pflichtgegenstand

anfertigen von Werkstücken unter Verwendung

von Werkstoffen mit erhöhtem Bearbeitungswiderstand

sowie anspruchsvollerer Arbeitsverfahren;

insbesondere freies Gestalten

unter Bevorzugung zeitgemäßer Werkstoffe und

Techniken, wie Peddigrohr, Holz; echtem Leder

und Kunstleder; Filz; Perlen; Draht, Blech,

Email; Stoff (Bemalen, Bedrucken, Batiken).

Erproben einiger für Pflichtschüler durchschaubarere

Maschinen (Windräder, Wasserräder, Seilwinden,

Kräne, Fahrzeuge ua.) in ihrer Funktion

am selbsthergestellten Modell. Durch Bauen

einfacher Schwimm- und Flugkörper (Floß, Boot,

Flugpfeil, Fluggleiter ua.) erweitern der Erfahrungen

in den Bereichen Schwimmen und Fliegen.

Mit leicht formbaren Bauelementen Erprobung

von Verbindungs- und Stabilisierungsmöglichkeiten

(zB Überbrückung und Überdachung) im

Bau- und Wohnbereich sowie Möglichkeiten der

Raumgestaltung (Möbelgruppierung).

Allenfalls Projektarbeiten im technisch konstruktiven

und technisch funktionalen Bereich

oder im Bereich Bauen-Wohnen-Umwelt.

Didaktische Grundsätze

(siehe Pflichtgegenstand Werkerziehung)

Stenotypie

Bildungs- und Lehraufgabe

Fähigkeit, ein Diktat mit einer Geschwindigkeit

von mindestens 60 Silben in der Minute,

nach dem System der Deutschen Einheitskurzschrift

(Wiener Urkunde), Verordnung des Bundesministers

für Unterricht BGBl. Nr. 171/1969,

aufzunehmen, sicher zu lesen und wortgetreu

in Langschrift wiederzugeben. Erziehen zur Wendigkeit

im Erfassen des gesprochenen Wortes und

zur Genauigkeit.

Beherrschen der Schreibmaschine im Zehn-

Finger-Blindschreiben sowie aller Einrichtungen

der Schreibmaschine zur rationellen Anfertigung

sauberer Schriftstücke mit und ohne Aufstellungen;

Gewandtheit im möglichst fehlerfreien und

sauberen Abschreiben und im Schreiben nach

Diktat — allenfalls bis zu einer Geschwindigkeit

von 80 bis 120 Anschlägen in der Minute. Erziehung

zur pfleglichen Behandlung der Schreibmaschine.

Lehrstoff

1. Klasse (2 Wochenstunden)

Kurzschrift

Die Verkehrskurzschrift, bei entsprechenden

Vorkenntnissen allenfalls Einführung in die Eilschrift.

Maschinschreiben

Richtige Körper- und Handhaltung.

Erarbeiten des Griffeides im Zehnfinger-Blindschreiben

(Grundstellung asdf — jklö); möglichst

fehlerfreies und sauberes Abschreiben und Schreiben

nach Diktat — allenfalls bis zu einer Geschwindigkeit

von 80 bis 120 Anschlägen in der

Minute. Richtige Anwendung der Hervorhebungsarten

(Unterstreichen, Sperrschrift, Mittestellen,

Großschreiben) sowie der Zahlen und

Zeichen. Erarbeiten praktischer Beispiele (Briefe,

Tabellen ua.); Anfertigen mehrerer Durchschläge;

Kenntnis einiger Vervielfältigungsverfahren.

Bedienung aller Einrichtungen der Schreibmaschine,

die zur Anfertigung obiger Arbeiten

nötig sind. Richtige Pflege der Schreibmaschine.

Didaktische Grundsätze

1. Auf graphische und systemrichtige Korrektheit

im Schreiben und auf sicheres Lesen nicht nur

der eigenen, sondern auch fremder Niederschriften

ist zu achten. Das Beherrschen der Kürzel

ist besonders einzuüben. Durch entsprechende

Fühlungnahme mit den Lehrern anderer Unterrichtsgegenstände

ist die vielfältige Anwendung

der Kurzschrift zu sichern.

Das Ausmaß der Kürzungslehre sowie die

Schreibfertigkeit sind dem Aufnahmevermögen

der Schüler der Klasse anzupassen. Die Systemrichtigkeit

und die Genauigkeit der Übertragung

haben den Vorzug gegenüber der Schreibgeschwindigkeit.

Die Ansage- und Abschreibübungen sind der

Umwelt des Schülers und den Stoffgebieten anderer

Unterrichtsgegenstände zu entnehmen, sodaß

die kurzschriftliche Praxis der Schüler möglichst

umfassend wird.

2. Im Maschinschreibunterricht ist das Hauptaugenmerk

auf die Brauchbarkeit aller angefertigten

Schriftstücke zu lenken. Darüber hinaus

soll der Schüler mit allen in der Praxis vorkommenden

Aufgaben vertraut gemacht werden.

Die maschinschriftlichen Reinschriften sind auf

losen Blättern durchzuführen und in Mappen zu

ordnen.

Instrumentalmusik

Bildungs- und Lehraufgabe

Ziel des Unterrichtes sind Kenntnisse und

Fertigkeiten im Instrumentalspiel als praktische

Ergänzung zu im Unterricht aus Musikerziehung

erworbenen Einsichten und Fähigkeiten, die dem

Schüler vielfältige Möglichkeiten des praktischen

Musizierens in eigenständiger Befähigung im

Solo- und Ensemblespiel eröffnen, aber vor

allem auch zum fachgerechten Einsatz der Instrumente

bei verschiedenen Erfordernissen der

beruflichen Tätigkeit befähigt.

Lehrstoff

Gitarre

1. Klasse (1 Wochenstunde)

Vorübungen: Stimmen, Haltung beim Spiel;

Wechselschlag. Melodiespiel in der I. und

II. Lage: Kinder- und Volksliedmelodien.

Spielen einer Gegenstimme zur Singstimme.

Transponieren durch Lagen- und Saitenwechsel

bei gleichbleibendem Fingersatz.

Zweistimmiges Spiel: Daumenschlag, Verbindung

von Wechsel- und Daumenschlag. Melodiespiel

unterstützt durch das Spiel mit leeren

Baßsaiten.

In leicht zu spielenden Tonarten: Tonleiter,

Grundakkord und Dominantseptimenakkord

(vierstimmig). Akkordische Liedbegleitung nach

Noten und nach dem Gehör.

Solospiel technisch leichter Stücke.

Gemeinsames Musizieren mit mehreren

Gitarren und zusammen mit anderen Instrumenten.

2. Klasse (1 Wochenstunde)

Quergrifftechnik (Barregriffe); Moll- und Dur-

Dreiklänge im Lagenwechsel.

In C-, G- und D-Dur: Tonleiter (mit leeren

Saiten und ohne leere Saiten), Kadenzen (auch

schriftlich), Liedmelodien in der Tonlage der

Kinderstimme.

Zweistimmiges Spiel mit gegriffener Ober-

und Unterstimme; Solospiel mit gesteigerten Anforderungen,

Liedbegleitung nach Noten und

nach dem Gehör (auch schriftlich).

Übungen im Blattlesen und Transponieren.

Zusammenspiel mit mehreren Gitarren und

zusammen mit anderen Instrumenten.

3. Klasse (1 Wochenstunde)

Umstimmen der sechsten Saite nach D und

praktische Anwendung. In A-, E- und F-Dur

sowie in a-, e-, d- und g-Moll: Tonleitern,

Kadenzen, Spielgut, Liedbegleitung.

Spiel in den höheren Lagen; Lagenwechsel.

Transponieren von Melodie und Begleitung.

Gemeinsames Musizieren.

Werkbetrachtung: Die Gitarre als Solo-,

Haus- und Kammermusikinstrument mit Beispielen

aus verschiedenen Epochen.

4. Klasse (1 Wochenstunde)

In den technisch schwierigen Tonarten: Tonleitern,

Kadenzen, Spielgut, Liedbegleitung.

Sicherheit in allen Arten der Liedbegleitung;

Vervollkommnen des Solospiels.

Transponieren, Improvisieren und gemeinsames

Musizieren mit gesteigerten Anforderungen.

Sammeln von Kinder- und Volksliedgut

sowie von Volkstänzen.

Werkbetrachtung: Bekanntmachen mit

Gitarrewerken großer Meister aus Vergangenheit

und Gegenwart.

Angaben über geeignete Gitarreliteratur.

Blockflöte

1. bis 4. Klasse (je 1 Wochenstunde)

Erarbeiten sämtlicher spielbarer Töne auf der

Sopran- oder Altflöte; allenfalls auch auf einer

zweiten Flöte (Quintabstand). Übungen, die

einer sauberen Tonbildung der richtigen Atem-

führung und der Artikulation dienen. Sichere

Spielfertigkeit im Raum beider Oktaven.

Kinder- und Volkslieder, leichte Tanz- und

Spielmusik aus verschiedenen Epochen; allenfalls

auch Suiten- und Sonatensätze aus der

barocken und zeitgenössischen Literatur.

Spielgut für Alltag, Fest und Feier.

Übungen im Improvisieren einfacher Vor-

und Zwischenspiele und Pflege des Zusammenspiels

in mannigfachen Besetzungen; Spielen von

Gegenstimmen zum Gesang.

Vorführen und Betrachten ausgewählter

Werke der Blockflötenmusik.

Literaturübersicht.

Akkordeon

1. bis 4. Klasse (je 1 Wochenstunde)

Technisch und musikalisch einführende Vorübungen.

Balgübungen. Einstimmiges Spiel auf

der Diskantseite in Fünftonreihen. Einstimmiges

Spiel mit einfachen Grundbässen. Spiel mit beiden

Händen.

Akkordspiel mit Dur- und Molldreiklängen

bis zu 32 Bässen. Kadenzen in C, G, F, B, D,

A; a, d, g, c, f. Verwendung des Tonikaquartsextakkords,

Wechselbaßübungen.

Erweiterter Tonumfang auf der Diskantseite

Fingerwechsel; Über- und Untersetzen; Tonleitern.

Mehrstimmiges Spiel auf der Diskantseite.

Begleiten nach dem Gehör. Erarbeiten der

Grundregeln aus der Harmonielehre, die für

das Harmonisieren und Begleiten nach dem Gehör

erforderlich sind (auch schriftliche Begleitungsübungen).

Pflege des a-vista-Spiels.

Praktische Übungen: Spiel zum Volkstanz.

Übersicht über die in Frage kommende Literatur.

Didaktische Grundsätze

Zu Musikerziehung und Chorgesang sind

stets Querverbindungen herzustellen. In diesem

Sinne ist auch beim Instrumentalunterricht auf

die Ausbildung des Gehörs, des rhythmischen

Empfindens und die Vertiefung der musikkundlichen

Kenntnisse Bedacht zu nehmen.

Bei der Auswahl des Spielgutes und bei der

Einführung in die Literatur sind insbesondere

Werke österreichischer Herkunft zu berücksichtigen.

Die künstlerischen und technischen Möglichkeiten

des Instruments sind durch gelegentliches

Vorspielen von Werken aus alter und neuer

Zeit (verbunden mit musikkundlichen Erläuterungen)

aufzuzeigen (Hörstunden, Schallplattenvorführungen

und ähnliches).

Das gemeinsame Musizieren soll sowohl der

Einführung in die Feiergestaltung als auch der

Förderung des Verständnisses für Hausmusik,

der sinnvollen Freizeitgestaltung und dem eigenen

Musikerleben dienen.

Unverbindliche Übungen

Chorgesang

Bildungs- und Lehraufgabe

Pflege der Freude am Chorsingen. Erwerben

grundlegender Kenntnisse und Fähigkeiten in

der Chorleitung. Kenntnis einschlägiger Literatur

— insbesondere zur musikalischen Gestaltung

von Festen und Feiern.

Lehrstoff

1. bis 4. Klasse (je 1 Wochenstunde)

Singen geeigneter Chorsätze mannigfacher

Art aus verschiedenen Musikepochen einschließlich

zeitgenössischer Werke.

Volksliedgut des In- und Auslandes.

Lieder für Feste und Feiern in vokalen und

vokal-instrumentalen Sätzen.

Didaktische Grundsätze

Der Schulchor ist bei der Gestaltung von

Schulfeiern, Elternabenden und ähnlichen Veranstaltungen

miteinzubeziehen, weshalb ein Zusammenwirken

mit dem Leiter der Spielmusik

bzw. den Instrumentallehrern notwendig ist.

Literaturpflege

Bildungs- und Lehraufgabe

Erweiterung des Verständnisses für Dichtung,

Förderung des Interesses am guten Buch und an

wertvollen Theater- und Filmaufführungen bzw.

Hör- und Fernsehspielen.

Lehrstoff

3. und 4. Klasse (je 1 Wochenstunde)

Interpretationsübungen und Diskussionen über

Texte der Weltliteratur (mit besonderer Berücksichtigung

der Gegenwart), auch über Hörspiele,

Fernsehspiele, Filme und Theateraufführungen.

Eingehen auf besondere literarische Interessen

der Schüler.

Didaktische Grundsätze

„Literaturpflege" ist keine Erweiterung der

dem Pflichtgegenstand Deutsch zugemessenen

Unterrichtsstunden.

Hauptaufgabe dieser Übungen ist es, durch

lebendige Auseinandersetzung den Schüler zu

weiterer und selbständiger Beschäftigung mit

literarischen Werken zu führen.

Sprecherziehung

Bildungs- und Lehraufgabe

Fähigkeit zu physiologisch und sprachlich

richtigem und ausdrucksvollem Sprechen im Hinblick

auf eine sachgerechte, hörerbezogene Anwendung

in der Berufsausbildung sowie auf

persönlich gestaltete und frei gehaltene Rede und

Gesprächsführung.

Lehrstoff

2. Klasse (2 Wochenstunden)

Stimmtraining unter folgenden Gesichtspunkten

die ökonomische, geräuschlose Atmung;

die richtige Körperhaltung; die korrekte Bildung

aller Laute; die angenehme, tragfähige

Stimme, die natürliche Verbindung von Gestik,

Mimik und Sprache. (Werden Teilbereiche des

Sprechaktes zeitweise isoliert geübt, so müssen

sie immer wieder in den gesamten Sprechablauf

einmünden.)

Übungen zur Gestaltung verschiedener literarischer

Formen, wie Erzählung, Sachtext,

Dialog. Bei der Auswahl der Texte soll auf die

berufliche Einsetzbarkeit Rücksicht genommen

werden.

Vorbereitung, Aufbau und Durchführung von

Reden und Diskussionen; auf den gezielten

Einsatz rhetorischer Darstellungsmittel ist besonderer

Wert zu legen.

Didaktische Grundsätze

Dieses Angebot sollte insbesondere denjenigen

Schülerinnen empfohlen werden, für die —

über die im Pflichtgegenstand Deutsch der

1. Klasse angebotene Sprecherziehung hinaus

— eine spezielle Förderung im Hinblick auf

die zukünftige Berufstätigkeit zweckmäßig erscheint.

Leibesübungen

Bildungs- und Lehraufgabe

Die Unverbindlichen Übungen sollen einerseits

die im Pflichtgegenstand behandelten

Übungsbereiche vertiefen (Bildung von Neigungsgruppen,

zB Basketball, Geräteturnen,

Leichtathletik, Schwimmen, Volkstanz), andererseits

sie aber auch ergänzen. Sie dienen sowohl

der Verbesserung und Erweiterung des Eigenkönnens

wie auch einer vertieften Einsicht in

leibeserziehliche Anliegen und Aufgaben.

Lehrstoff

1. bis 4. Klasse (je 1 Wochenstunde)

Ausgewählte Übungsbereiche aus dem Lehrstoff

des Pflichtgegenstandes Leibeserziehung,

die den örtlichen Gegebenheiten, den persönlichen

Voraussetzungen und den Interessen der

Schüler gerecht werden. Auch Angebote, die für

die künftige Berufsausübung dienen können.

Spezialisierung und Perfektionierung in bestimmten

Übungsbereichen. Verschiedene freizeitorientierte

Sportarten, die im Pflichtgegenstand

nicht angeboten werden (zB Tennis,

Tischtennis, Rudern, Judo). Jugendgemäße Trainingsformen.

Didaktische Grundsätze

Die Unverbindlichen Übungen können als

Klassen-, als Mehrklassen- aber auch als Mehranstaltenkurse

geführt werden. Eine Blockung

der Stunden ist möglich.

Da die Lehrstoffangaben im Lehrplan die

einzelnen Übungsbereiche nur andeuten, bzw.

manche Ergänzungsstoffe überhaupt nicht nennen,

ist für jede Unverbindliche Übung eine

eigene Lehrstoffverteilung auszuarbeiten. Bei

der Erteilung des Unterrichtes wird die Verwendung

des Kurssystems in einzelnen Bereichen

besonders vorteilhaft sein.

Das Prinzip der aktiven Mitgestaltung durch

die Schüler (Übernahme von Organisationsaufgaben,

Vorbereitung von Wettkämpfen) ist zu

beachten.

Diese didaktischen Grundsätze sind unter

Wahrung der relevanten Punkte in den didaktischen

Grundsätzen des Pflichtgegenstandes

Leibeserziehung zu berücksichtigen.

Förderunterricht

Bildungs- und Lehraufgabe, Lehrstoff, didaktische

Grundsätze

Ziel des Förderunterrichtes ist die Wiederholung

und Einübung des vorauszusetzenden

oder des im Unterricht des betreffenden Pflichtgegenstandes

in der jeweiligen Klasse durchgenommenen

Lehrstoffs für Schüler, die vorübergehend

von einem Leistungsabfall betroffen oder

bedroht sind, wobei von der Voraussetzung

auszugehen ist, daß es sich um geeignete und

leistungswillige Schüler handelt.

Der Förderunterricht darf grundsätzlich nicht

zur Ausweitung, Ergänzung oder Vertiefung

des Unterrichtes in dem betreffenden Pflichtgegenstand

verwendet werden."

ARTIKEL II

Diese Verordnung tritt mit 1. Oktober 1980

in Kraft.

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