477. Vereinbarung zur Änderung der Anlage I zum Vertrag zwischen der Republik Österreich und der Bundesrepublik Deutschland über Zollerleichterungen im kleinen Grenzverkehr und im Durchgangsverkehr
Gesetzestext (1 Artikel)
Der Bundesminister für Finanzen der Republik
Österreich
und
der Bundesminister der Finanzen der Bundesrepublik
Deutschland
haben auf Grund von Artikel 1 Absatz 2 Satz 3
des Vertrages vom 6. September 1962 zwischen
der Republik Österreich und der Bundesrepublik
Deutschland über Zollerleichterungen im kleinen
Grenzverkehr und im Durchgangsverkehr folgendes
vereinbart
Artikel 1
Das Verzeichnis der zur deutschen Zollgrenzzone
gehörenden Gemeinden und Teile von Gemeinden
(Teil A der Anlage I zum Vertrag) wird
geändert und erhält folgende Fassung
Artikel 2
Das Verzeichnis der zur österreichischen Zollgrenzzone
gehörenden Gemeinden und Teile von
Gemeinden (Teil B der Anlage I zum Vertrag)
wird geändert und erhält folgende Fassung
Artikel 3
Diese Vereinbarung tritt am 1. Oktober 1973
in Kraft.
GESCHEHEN zu Wien, am 16. August 1973
in zwei Urschriften.
Für den Bundesminister für Finanzen der Republik
Österreich
Walter Wallentin
Für den Bundesminister der Finanzen der Bundesrepublik
Deutschland
Hans Hutter