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477_1973 AT

477. Vereinbarung zur Änderung der Anlage I zum Vertrag zwischen der Republik Österreich und der Bundesrepublik Deutschland über Zollerleichterungen im kleinen Grenzverkehr und im Durchgangsverkehr

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 477. Vereinbarung zur Änderung der Anlage I zum Vertrag zwischen der Republik Österreich und der Bundesrepublik Deutschland über Zollerleichterungen im kleinen Grenzverkehr und im Durchgangsverkehr

Der Bundesminister für Finanzen der Republik

Österreich

und

der Bundesminister der Finanzen der Bundesrepublik

Deutschland

haben auf Grund von Artikel 1 Absatz 2 Satz 3

des Vertrages vom 6. September 1962 zwischen

der Republik Österreich und der Bundesrepublik

Deutschland über Zollerleichterungen im kleinen

Grenzverkehr und im Durchgangsverkehr folgendes

vereinbart

Artikel 1

Das Verzeichnis der zur deutschen Zollgrenzzone

gehörenden Gemeinden und Teile von Gemeinden

(Teil A der Anlage I zum Vertrag) wird

geändert und erhält folgende Fassung

Artikel 2

Das Verzeichnis der zur österreichischen Zollgrenzzone

gehörenden Gemeinden und Teile von

Gemeinden (Teil B der Anlage I zum Vertrag)

wird geändert und erhält folgende Fassung

Artikel 3

Diese Vereinbarung tritt am 1. Oktober 1973

in Kraft.

GESCHEHEN zu Wien, am 16. August 1973

in zwei Urschriften.

Für den Bundesminister für Finanzen der Republik

Österreich

Walter Wallentin

Für den Bundesminister der Finanzen der Bundesrepublik

Deutschland

Hans Hutter

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