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476_1999 AT

476. Kundmachung: Anhang der Verordnung über Maßnahmen zur Bekämpfung der Emission von gasförmigen Schadstoffen und luftverunreinigenden Partikeln aus Verbrennungsmotoren für mobile Maschinen und Geräte

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 476. Kundmachung: Anhang der Verordnung über Maßnahmen zur Bekämpfung der Emission von gasförmigen Schadstoffen und luftverunreinigenden Partikeln aus Verbrennungsmotoren für mobile Maschinen und Geräte

Auf Grund des § 71 Abs. 5 der Gewerbeordnung 1994, BGBl. Nr. 194, in Verbindung mit § 11

Abs. 2 der Verordnung über Maßnahmen zur Bekämpfung der Emission von gasförmigen Schadstoffen

und luftverunreinigenden Partikeln aus Verbrennungsmotoren für mobile Maschinen und Geräte, BGBl. II

Nr. 185/1999, wird die Neufassung des Anhangs kundgemacht.

Der Anhang lautet

„Anhang

zu § 11 Abs. 2

Technische Dienste in Österreich

Technische Universität Graz, Institut für Verbrennungskraftmaschinen und Thermodynamik,

Inffeldgasse 25, A-8010 Graz, Österreich

Technische Universität Wien, Institut für Verbrennungskraftmaschinen und Kraftfahrwesen,

Getreidemarkt 9, A-1060 Wien, Österreich

Bundesanstalt für Landtechnik,

Rottenhauserstraße 1, A-3250 Wieselburg, Österreich

Technischer Überwachungs-Verein Österreich (TÜV) – Institut für Kraftfahrtechnik/Gefahrgutwesen,

Krugerstraße 16, 1015 Wien, Österreich.“

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