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476_1992 AT

476. Kundmachung: Geltungsbereich des Europäischen Kulturabkommens

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 476. Kundmachung: Geltungsbereich des Europäischen Kulturabkommens

Nach Mitteilungen des Generalsekretärs des Europarats haben folgende weitere Staaten ihre Beitrittsurkunden zum Europäischen Kulturabkommen (BGBl. Nr. 80/1958, letzte Kundmachung des Geltungsbereiches BGBl. Nr. 61/1990) hinterlegt

Staaten Datum der Hinterlegung der

Beitrittsurkunde

Albanien............... 25. Juni 1992

Bulgarien .............. 2. September 1991

Estland................ 7. Mai 1992

Lettland ............... 7. Mai 1992

Litauen................ 7. Mai 1992

Rumänien.............. 19. Dezember 1991

Slowenien.............. 2. Juli 1992

Tschechoslowakei....... 10. Mai 1990

Einer weiteren Mitteilung des Generalsekretärs zufolge wird Rußland als Vertragspartei dieses Abkommens, dem die ehemalige Sowjetunion am 21. Februar 1991 beigetreten ist, angesehen.

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