476_1983
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476. Beschluß Nr. 6/1982 des Gemeinsamen Rates der Europäischen Freihandelsassoziation und der Republik Finnland
1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 476. Beschluß Nr. 6/1982 des Gemeinsamen Rates der Europäischen Freihandelsassoziation und der Republik Finnland
1983_476_0 476. Beschluß Nr. 6/1982 des Gemeinsamen Rates der Europäischen Freihandelsassoziation und der Republik Finnland
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(Übersetzung)
FINNLAND-EFTA
ASSOZIIERUNG
FINEFTA/DJC 6/82
(In der 17. gemeinsamen Sitzung am 22. Oktober
1982 gefaßt)
PORTUGIESISCHE EINFUHRZÖLLE FÜR
WAREN DER IM AUFBAU BEFINDLICHEN
INDUSTRIEN
DER GEMEINSAME RAT hat,
gestützt auf den Artikel 6 Absatz 6 des Assoziierungs-
Übereinkommens,
BESCHLOSSEN
Der Beschluß des Rates Nr. 12/1982 Der Beschluß Nr. 12/1982 des Rates der Europäischen
Freihandelsassoziation ist unter BGBL Nr. 475/1983 verlautbart. ist auch
für Finnland bindend und auf die Beziehungen zwischen
Finnland und den anderen Parteien des Assoziierungs-
Übereinkommens anzuwenden.