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476_1983 AT

476. Beschluß Nr. 6/1982 des Gemeinsamen Rates der Europäischen Freihandelsassoziation und der Republik Finnland

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 476. Beschluß Nr. 6/1982 des Gemeinsamen Rates der Europäischen Freihandelsassoziation und der Republik Finnland

(Übersetzung)

FINNLAND-EFTA

ASSOZIIERUNG

FINEFTA/DJC 6/82

(In der 17. gemeinsamen Sitzung am 22. Oktober

1982 gefaßt)

PORTUGIESISCHE EINFUHRZÖLLE FÜR

WAREN DER IM AUFBAU BEFINDLICHEN

INDUSTRIEN

DER GEMEINSAME RAT hat,

gestützt auf den Artikel 6 Absatz 6 des Assoziierungs-

Übereinkommens,

BESCHLOSSEN

Der Beschluß des Rates Nr. 12/1982 Der Beschluß Nr. 12/1982 des Rates der Europäischen

Freihandelsassoziation ist unter BGBL Nr. 475/1983 verlautbart. ist auch

für Finnland bindend und auf die Beziehungen zwischen

Finnland und den anderen Parteien des Assoziierungs-

Übereinkommens anzuwenden.

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