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476_1982 AT

476. Kundmachung: Anwendung des Markenschutzgesetzes 1970 auf Unternehmen mit dem Sitz auf Taiwan

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 476. Kundmachung: Anwendung des Markenschutzgesetzes 1970 auf Unternehmen mit dem Sitz auf Taiwan

Auf Grund des § 60 des Markenschutzgesetzes

1970, BGBl. Nr. 260, wird kundgemacht

Auf Taiwan genießen Marken von Unternehmen

mit dem Sitz in Österreich denselben Schutz wie

Marken von Unternehmen mit dem Sitz auf Taiwan.

Marken von Unternehmen, die ihren Sitz auf

Taiwan haben, genießen daher in Österreich den

Schutz des Markenschutzgesetzes 1970.

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