476_1982
AT
476. Kundmachung: Anwendung des Markenschutzgesetzes 1970 auf Unternehmen mit dem Sitz auf Taiwan
1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 476. Kundmachung: Anwendung des Markenschutzgesetzes 1970 auf Unternehmen mit dem Sitz auf Taiwan
1982_476_0 476. Kundmachung: Anwendung des Markenschutzgesetzes 1970 auf Unternehmen mit dem Sitz auf Taiwan
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Auf Grund des § 60 des Markenschutzgesetzes
1970, BGBl. Nr. 260, wird kundgemacht
Auf Taiwan genießen Marken von Unternehmen
mit dem Sitz in Österreich denselben Schutz wie
Marken von Unternehmen mit dem Sitz auf Taiwan.
Marken von Unternehmen, die ihren Sitz auf
Taiwan haben, genießen daher in Österreich den
Schutz des Markenschutzgesetzes 1970.