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476_1973 AT

476. Protokoll über den Rücktritt Dänemarks vom Übereinkommen zur Errichtung der Europäischen Freihandelsassoziation

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 476. Protokoll über den Rücktritt Dänemarks vom Übereinkommen zur Errichtung der Europäischen Freihandelsassoziation

Nachdem das am 8. November 1972 beschlossene Protokoll über den Rücktritt Dänemarks

vom Übereinkommen zur Errichtung der Europäischen Freihandelsassoziation, welches also lautet

(Übersetzung)

EUROPAISCHE FREIHANDELSASSOZIATION

8. November 1972

1. Der dänische Delegierte informierte

den Rat und den Gemeinsamen Rat, daß

seine Regierung am 8. November 1972 das

Kündigungsschreiben betreffend den Rücktritt

vom Übereinkommen bei der Regierung Schwedens

hinterlegt hat. Er erinnerte an die bereits

im Dezember 1971 dem Rat gegebene Information,

derzufolge im Falle des Beitritts zur EWG

der dänische Rücktritt am 31. Dezember 1972

wirksam werden würde. Er erinnerte ferner

daran, daß die Regierungsvertreter der Mitgliedstaaten

seinerzeit übereingekommen sind, den

Erfordernissen der dänischen Regierung zu entsprechen.

2. Im Hinblick auf die im Bericht an die Minister

vom 17. Dezember 1971 (EFTA 56/71) angestellten

Überlegungen kamen die Delegierten

jedes der Mitgliedstaaten ü b e r e i n, daß der

Rücktritt Dänemarks vom Übereinkommen über

die Errichtung der Europäischen Freihandelsassoziation

am 31. Dezember 1972 wirksam werden

wird.

3. Der österreichische Delegierte

stimmte dem Übereinkommen namens seiner

Regierung unter dem Vorbehalt der Ratifikation

zu.

4. Der finnische Delegierte nahm

die in den §§ 1—3 niedergelegte Vorgangsweise

zur Kenntnis.

die verfassungsmäßige Genehmigung des Nationalrates erhalten hat, erklärt der Bundespräsident

dieses Protokoll für ratifiziert und verspricht im Namen der Republik Österreich die

gewissenhafte Erfüllung der darin enthaltenen Bestimmungen.

Zu Urkund dessen ist die vorliegende Ratifikationsurkunde vom Bundespräsidenten unterzeichnet,

vom Bundeskanzler, vom Bundesminister für Inneres, vom Bundesminister für Justiz,

vom Bundesminister für soziale Verwaltung, vom Bundesminister für Finanzen, vom Bundesminister

für Land- und Forstwirtschaft, vom Bundesminister für Handel, Gewerbe und Industrie,

vom Bundesminister für Verkehr, vom Bundesminister für Bauten und Technik, vom Bundesminister

für Wissenschaft und Forschung, vom Bundesminister für Gesundheit und Umweltschutz

und vom Bundesminister für Auswärtige Angelegenheiten gegengezeichnet und mit dem Staatssiegel

der Republik Österreich versehen worden.

Geschehen zu Wien, am 28. Feber 1973

Der Bundespräsident

Jonas

Der Bundeskanzler

Kreisky

Der Bundesminister für Inneres

Rösch

Der Bundesminister für Justiz

Broda

Der Bundesminister für soziale Verwaltung

Häuser

Der Bundesminister für Finanzen

Androsch

Der Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft

Weihs

Der Bundesminister für Handel, Gewerbe und Industrie

Staribacher

Der Bundesminister für Verkehr

Frühbauer

Der Bundesminister für Bauten und Technik

Moser

Der Bundesminister für Wissenschaft und Forschung

Firnberg

Der Bundesminister für Gesundheit und Umweltschutz

Leodolter

Der Bundesminister für Auswärtige Angelegenheiten

Kirchschläger

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