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475_1991 AT

475. Verordnung: Aufhebung der Verordnung über Ausnahmen von der Sichtvermerkspflicht für Polen

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 475. Verordnung: Aufhebung der Verordnung über Ausnahmen von der Sichtvermerkspflicht für Polen

Auf Grund des § 23 Abs. 3 des Paßgesetzes

1969, BGBl. Nr. 422, in der Fassung der

Bundesgesetze BGBl. Nr. 510/1974, 335/1979,

135/1986 und 190/1990 wird im Einvernehmen

mit dem Bundesminister für auswärtige Angelegenheiten

verordnet

Die Verordnung des Bundesministers für Inneres

vom 5. November 1990, BGBl. Nr. 683, über

Ausnahmen von der Sichtvermerkspflicht wird mit

Wirkung vom 1. September 1991, 00.00 Uhr,

aufgehoben.

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