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475_1978 AT

475. Verordnung: Bestimmung des Straßenverlaufes der B 225 Wienerberg Straße im Bereich der Stadt Wien

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 475. Verordnung: Bestimmung des Straßenverlaufes der B 225 Wienerberg Straße im Bereich der Stadt Wien

Auf Grund des § 4 Abs. 1 des Bundesstraßengesetzes

1971, BGBl. Nr. 286, in der Fassung der

Bundesgesetze BGBl. Nr. 239/1975 und 294/1978

wird verordnet

Der Straßenverlauf eines Abschnittes der B 225

Wienerberg Straße wird im Bereich der Stadt

Wien wie folgt bestimmt

Die neu herzustellende Straßentrasse beginnt

an der Haidestraße im 11. Wiener Gemeindebezirk

nahe dem Sportplatz „Mautner Markhof"

und führt in gestreckter Linienführung zur Anschlußstelle

„Simmeringer Haide" der A 4 Ost

Autobahn, welche der mit Verordnung vom

19. April 1973, BGBl. Nr. 177, festgelegten Anschlußstelle

„Simmering" entspricht.

Im einzelnen ist der Verlauf der Straßentrasse

aus den beim Bundesministerium für Bauten und

Technik sowie beim Magistrat der Stadt Wien

aufliegenden Planunterlagen (Plan Nr. 1417 im

Maßstab 1 : 2000) zu ersehen.

§ 15 Bundesstraßengesetz 1971 findet auf den

vorangeführten Straßenabschnitt Anwendung.

Die Grenzen des Bundesstraßenbaugebietes sind

den aufliegenden Planunterlagen zu entnehmen.

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