475. Verordnung: Bestimmung des Straßenverlaufes der B 225 Wienerberg Straße im Bereich der Stadt Wien
Gesetzestext (1 Artikel)
Auf Grund des § 4 Abs. 1 des Bundesstraßengesetzes
1971, BGBl. Nr. 286, in der Fassung der
Bundesgesetze BGBl. Nr. 239/1975 und 294/1978
wird verordnet
Der Straßenverlauf eines Abschnittes der B 225
Wienerberg Straße wird im Bereich der Stadt
Wien wie folgt bestimmt
Die neu herzustellende Straßentrasse beginnt
an der Haidestraße im 11. Wiener Gemeindebezirk
nahe dem Sportplatz „Mautner Markhof"
und führt in gestreckter Linienführung zur Anschlußstelle
„Simmeringer Haide" der A 4 Ost
Autobahn, welche der mit Verordnung vom
19. April 1973, BGBl. Nr. 177, festgelegten Anschlußstelle
„Simmering" entspricht.
Im einzelnen ist der Verlauf der Straßentrasse
aus den beim Bundesministerium für Bauten und
Technik sowie beim Magistrat der Stadt Wien
aufliegenden Planunterlagen (Plan Nr. 1417 im
Maßstab 1 : 2000) zu ersehen.
§ 15 Bundesstraßengesetz 1971 findet auf den
vorangeführten Straßenabschnitt Anwendung.
Die Grenzen des Bundesstraßenbaugebietes sind
den aufliegenden Planunterlagen zu entnehmen.