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475_1975 AT

475. Kundmachung: Tag, an dem der Betrieb in der beim Bezirksgericht Salzburg als Abteilung dieses Gerichtes geführten Auktionshalle aufgenommen worden ist

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 475. Kundmachung: Tag, an dem der Betrieb in der beim Bezirksgericht Salzburg als Abteilung dieses Gerichtes geführten Auktionshalle aufgenommen worden ist

Auf Grund des § 1 Abs. 2 des Auktionshallengesetzes,

BGBl. Nr. 181/1962, in der Fassung

des Bundesgesetzes BGBl. Nr. 415/1975

wird gemäß § 2 Abs. 2 des Bundesgesetzes über

das Bundesgesetzblatt, BGBl. Nr. 293/1972, verlautbart,

daß in der beim Bezirksgericht Salzburg

als Abteilung dieses Gerichtes geführten

Auktionshalle der Betrieb am 1. September 1975

aufgenommen worden ist.

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