475_1975
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475. Kundmachung: Tag, an dem der Betrieb in der beim Bezirksgericht Salzburg als Abteilung dieses Gerichtes geführten Auktionshalle aufgenommen worden ist
1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 475. Kundmachung: Tag, an dem der Betrieb in der beim Bezirksgericht Salzburg als Abteilung dieses Gerichtes geführten Auktionshalle aufgenommen worden ist
1975_475_0 475. Kundmachung: Tag, an dem der Betrieb in der beim Bezirksgericht Salzburg als Abteilung dieses Gerichtes geführten Auktionshalle aufgenommen worden ist
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Auf Grund des § 1 Abs. 2 des Auktionshallengesetzes,
BGBl. Nr. 181/1962, in der Fassung
des Bundesgesetzes BGBl. Nr. 415/1975
wird gemäß § 2 Abs. 2 des Bundesgesetzes über
das Bundesgesetzblatt, BGBl. Nr. 293/1972, verlautbart,
daß in der beim Bezirksgericht Salzburg
als Abteilung dieses Gerichtes geführten
Auktionshalle der Betrieb am 1. September 1975
aufgenommen worden ist.