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474_1994 AT

474. Kundmachung: Inkrafttreten der Änderungen des Übereinkommens über Feuchtgebiete, insbesondere als Lebensraum für Wasser- und Watvögel, von internationaler Bedeutung

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 474. Kundmachung: Inkrafttreten der Änderungen des Übereinkommens über Feuchtgebiete, insbesondere als Lebensraum für Wasser- und Watvögel, von internationaler Bedeutung

Nach Mitteilung des Generaldirektors der UNESCO sind die Änderungen des Übereinkommens über Feuchtgebiete, insbesondere als Lebensraum für Wasser- und Watvögel, von internationaler Bedeutung, beschlossen bei der außerordentlichen Tagung der Vertragsparteien in Regina, Kanada (BGBl. Nr. 283/1993) mit 1 Mai 1994 in Kraft getreten.

Folgende weitere Staaten haben diese Änderungen angenommen: Armenien, Australien, Bangladesch, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Finnland, Griechenland, Indonesien, Irland, Island, Japan, Jordanien, Kanada, Liechtenstein, Litauen, Mexiko, Neuseeland, Niederlande (einschließlich Niederländische Antillen und Aruba), Norwegen, Pakistan, Polen, Russische Föderation, Schweden, Schweiz, Senegal, Südafrika, Trinidad und Tobago, Tunesien, Ungarn und Vereinigtes Königreich (einschließlich Gibraltar, Jersey, Bermuda, Ducie und Oeno Inseln, Falklandinseln, Henderson, Hongkong, Caymaninseln, Montserrat, Pitcairn, St. Helena und abhängige Gebiete, Südgeorgien, Südliche Sandwichinseln, Turks- und Caicosinseln).

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