474. Verordnung: Änderung der Verordnung über die Errichtung von Landesarbeitsämtern und Arbeitsämtern und die Festsetzung ihrer Sprengel
Gesetzestext (1 Artikel)
Auf Grund der §§ 4 Abs. 2, 12 Abs. 2 und 40 des
Arbeitsmarktförderungsgesetzes, BGBl. Nr. 31/
1969, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz
BGBl. Nr. 408/1990 und die Kundmachung BGBl.
Nr. 572/1990, wird verordnet
Die Verordnung vom 27. August 1976, BGBl.
Nr. 508, über die Errichtung von Landesarbeitsämtern
und Arbeitsämtern und die Festsetzung ihrer
Sprengel, zuletzt geändert durch die Verordnung
vom 29. August 1989, BGBl. Nr. 448, wird wie folgt
geändert
1. § 2 Abs. 1 Z 7 lautet
„7. im Bereich des Landesarbeitsamtes Tirol
in Imst für den politischen Bezirk Imst,
in Innsbruck für die politischen Bezirke
Innsbruck-Stadt und Innsbruck-Land,
in Kitzbühel für den politischen Bezirk
Kitzbühel,
in Kufstein für den politischen Bezirk
Kufstein,
in Landeck für den politischen Bezirk
Landeck,
in Lienz für den politischen Bezirk Lienz,
in Reutte für den politischen Bezirk Reutte,
in Schwaz für den politischen Bezirk
Schwaz;"
2. § 4 wird folgender Abs. 3 angefügt
„(3) § 2 Abs. 1 Z 7 in der Fassung der
Verordnung BGBl. Nr. 474 tritt mit 1. September
1991 in Kraft."