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474_1991 AT

474. Verordnung: Änderung der Verordnung über die Errichtung von Landesarbeitsämtern und Arbeitsämtern und die Festsetzung ihrer Sprengel

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 474. Verordnung: Änderung der Verordnung über die Errichtung von Landesarbeitsämtern und Arbeitsämtern und die Festsetzung ihrer Sprengel

Auf Grund der §§ 4 Abs. 2, 12 Abs. 2 und 40 des

Arbeitsmarktförderungsgesetzes, BGBl. Nr. 31/

1969, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz

BGBl. Nr. 408/1990 und die Kundmachung BGBl.

Nr. 572/1990, wird verordnet

Die Verordnung vom 27. August 1976, BGBl.

Nr. 508, über die Errichtung von Landesarbeitsämtern

und Arbeitsämtern und die Festsetzung ihrer

Sprengel, zuletzt geändert durch die Verordnung

vom 29. August 1989, BGBl. Nr. 448, wird wie folgt

geändert

1. § 2 Abs. 1 Z 7 lautet

„7. im Bereich des Landesarbeitsamtes Tirol

in Imst für den politischen Bezirk Imst,

in Innsbruck für die politischen Bezirke

Innsbruck-Stadt und Innsbruck-Land,

in Kitzbühel für den politischen Bezirk

Kitzbühel,

in Kufstein für den politischen Bezirk

Kufstein,

in Landeck für den politischen Bezirk

Landeck,

in Lienz für den politischen Bezirk Lienz,

in Reutte für den politischen Bezirk Reutte,

in Schwaz für den politischen Bezirk

Schwaz;"

2. § 4 wird folgender Abs. 3 angefügt

„(3) § 2 Abs. 1 Z 7 in der Fassung der

Verordnung BGBl. Nr. 474 tritt mit 1. September

1991 in Kraft."

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