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474_1983 AT

474. Beschluß Nr. 5/1982 des Gemeinsamen Rates der. Europäischen Freihandelsassoziation und der Republik Finnland

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 474. Beschluß Nr. 5/1982 des Gemeinsamen Rates der. Europäischen Freihandelsassoziation und der Republik Finnland

(Übersetzung)

FINNLAND-EFTA

ASSOZIIERUNG

FINEFTA/DJC 5/82

(In der 17. gemeinsamen Sitzung am 22. Oktober

1982 gefaßt)

VERLÄNGERUNG DES STILLSTANDES

BEIM ZOLLABBAU UND ABBAU VON EINFUHRABGABEN

GEMÄSS ANHANG G DES

ÜBEREINKOMMENS

DER GEMEINSAME RAT hat,

gestützt auf Artikel 6 Absatz 6 des Assoziierungs-

Übereinkommens,

BESCHLOSSEN

Der Ratsbeschluß Nr. 11/1982 Der Beschluß Nr. 11/1982 des Rates der Europäischen

Freihandelsassoziation ist unter BGBl. Nr. 473/1983 verlautbart. ist auch für

Finnland bindend und auf die Beziehungen zwischen

Finnland und den anderen Parteien des Assoziierungs-

Übereinkommens anzuwenden.

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