474_1983
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474. Beschluß Nr. 5/1982 des Gemeinsamen Rates der. Europäischen Freihandelsassoziation und der Republik Finnland
1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 474. Beschluß Nr. 5/1982 des Gemeinsamen Rates der. Europäischen Freihandelsassoziation und der Republik Finnland
1983_474_0 474. Beschluß Nr. 5/1982 des Gemeinsamen Rates der. Europäischen Freihandelsassoziation und der Republik Finnland
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(Übersetzung)
FINNLAND-EFTA
ASSOZIIERUNG
FINEFTA/DJC 5/82
(In der 17. gemeinsamen Sitzung am 22. Oktober
1982 gefaßt)
VERLÄNGERUNG DES STILLSTANDES
BEIM ZOLLABBAU UND ABBAU VON EINFUHRABGABEN
GEMÄSS ANHANG G DES
ÜBEREINKOMMENS
DER GEMEINSAME RAT hat,
gestützt auf Artikel 6 Absatz 6 des Assoziierungs-
Übereinkommens,
BESCHLOSSEN
Der Ratsbeschluß Nr. 11/1982 Der Beschluß Nr. 11/1982 des Rates der Europäischen
Freihandelsassoziation ist unter BGBl. Nr. 473/1983 verlautbart. ist auch für
Finnland bindend und auf die Beziehungen zwischen
Finnland und den anderen Parteien des Assoziierungs-
Übereinkommens anzuwenden.