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474_1982 AT

474. Verordnung: Festsetzung eines Kontingentes für die Beschäftigung von Ausländern im Bereiche des Magistrates der Stadt Wien

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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 474. Verordnung: Festsetzung eines Kontingentes für die Beschäftigung von Ausländern im Bereiche des Magistrates der Stadt Wien

Auf Grund des § 12 Abs. 1 des Ausländerbeschäftigungsgesetzes,

BGBl. Nr. 218/1975, wird

verordnet

§ 1. Für das Kalenderjahr 1983 wird für den

Bereich des Magistrates der Stadt Wien ein Kontingent

in Höhe von insgesamt 5980 für die Beschäftigung

von Ausländern festgesetzt.

§ 2. Das Kontingent gemäß Abs. 1 wird auf die

einzelnen Verwendungsbereiche wie folgt aufgeteilt

1. Krankenpflegefachdienst gemäß § 4

des Bundesgesetzes BGBl.

Nr. 102/1961 800

2. Gehobene medizinisch-technische

Dienste und medizinisch-technischer

Fachdienst gemäß den §§ 25 und 37 des

Bundesgesetzes BGBl. Nr. 102/1961 .. 70

3. Sanitätshilfsdienste gemäß § 44 des

Bundesgesetzes BGBl. Nr. 102/1961 .. 800

4. Abteilungshelferinnen in den Bereichen

der Krankenanstalten der Stadt Wien .. 40

5. a) Hausarbeiterinnen (Hilfsarbeiterinnen)

für die Kranken- und Wohlfahrtsanstalten

der Stadt Wien .. 1925

b) Hausarbeiter (Hilfsarbeiter) für die

Kranken- und Wohlfahrtsanstalten

der Stadt Wien 825

6. Wäschereiarbeiter(innen) in der Magistratsabteilung

17 (Anstaltenamt) 300

7. Hilfsarbeiter(innen) in den Bereichen

der Magistratsabteilung 13 (Bildung

und außerschulische Jugendbetreuung),

20 (Druckerei und technische Dokumentation),

26 (Gebäude des Kultur-,

Schul- und Sportwesens, Amtsgebäude

und verschiedene Nutzbauten), 31

(Wasserwerke), 32 (Maschinentechnik,

Wärme-, Kälte- und Energiewirtschaft),

41 (Stadtvermessung), 42

(Stadtgartenamt), 43 (Städtische Friedhöfe),

44 (Bäder), 47 (Landwirtschaftsbetrieb

der Stadt Wien), 48 (Stadtreinigung

und Fuhrpark), 49 (Forstamt), 52

(Verwaltung der städt. Wohn- und

Amtsgebäude), 56 (Städt. Schulverwaltung),

60 (Veterinäramt, Lebensmitteluntersuchungsanstalt,

Markt- und

Schlachtbetrieb St. Marx) sowie der

Wiener Stadtwerke-Verkehrsbetriebe,

der Wiener Stadtwerke-E-Werke und

der Wiener Stadtwerke-Städtische

Bestattung 1050

8. Bedienerinnen in allen Magistratsabteilungen

50

9. Facharbeiter(innen) verschiedener

Berufe in verschiedenen Magistratsabteilungen

50

10. Lehrpersonen, Erzieher(innen) und

Sozialarbeiter(innen) in den Bereichen

der Magistratsabteilung 11 (Jugendamt),

12 (Sozialamt), 13 (Bildung und

außerschulische Jugendbetreuung), 15

(Gesundheitsamt) und 56 (Städtische

Schulverwaltung) 70

§ 3. Die Laufzeit des Kontingentes erstreckt sich

vom 1. Jänner bis 31. Dezember 1983.

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