473_1994
AT
473. Kundmachung: Geltungsbereich des Europäischen Auslieferungsübereinkommens
1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 473. Kundmachung: Geltungsbereich des Europäischen Auslieferungsübereinkommens
1994_473_0 473. Kundmachung: Geltungsbereich des Europäischen Auslieferungsübereinkommens
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Nach Mitteilungen des Generalsekretärs des Europarats haben die Slowakei und die Tschechische Republik den von der ehem. Tschechoslowakei zum Europäischen Auslieferungsübereinkommen (BGBl. Nr. 320/1969, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. Nr. 423/1994) erklärten Vorbehalt Kundgemacht in BGBl. Nr. 373/1993 mit Wirksamkeit vom 1 Jänner 1993 bestätigt.