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473_1987 AT

473. Kundmachung: Neue Hoheitszeichen des Fürstentums Liechtenstein

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 473. Kundmachung: Neue Hoheitszeichen des Fürstentums Liechtenstein

Auf Grund des § 6 Abs. 2 des Markenschutzgesetzes

1970, BGBl. Nr. 260, in der Fassung der

Markenschutzgesetz-Novelle 1977, BGBl. Nr. 350,

wird im Einvernehmen mit dem Bundesminister für

auswärtige Angelegenheiten kundgemacht, daß § 6

Abs. 1 des Markenschutzgesetzes 1970 auf

Hoheitszeichen des Fürstentums Liechtenstein

Anwendung findet, die im Markenregister des

Österreichischen Patentamtes für jedermann zur

Einsicht aufliegen.

Durch diese Kundmachung verliert die Kundmachung

des Bundesministeriums für Handel und

Wiederaufbau vom 25. Jänner 1960, BGBl. Nr. 44,

betreffend Hoheitszeichen des Fürstentums Liechtenstein

ihre Wirksamkeit.

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