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473_1982 AT

473. Verordnung: Änderung der Verordnung zur Durchführung des Datenschutzgesetzes im Wirkungsbereich des Bundeskanzleramtes

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 473. Verordnung: Änderung der Verordnung zur Durchführung des Datenschutzgesetzes im Wirkungsbereich des Bundeskanzleramtes

Auf Grund des Datenschutzgesetzes, BGBl.

Nr. 565/1978, wird verordnet

Die Verordnung des Bundeskanzlers vom

27. Juni 1980, BGBl. Nr. 293, zur Durchführung

des Datenschutzgesetzes im Wirkungsbereich des

Bundeskanzleramtes wird wie folgt geändert

1. § 1 Abs. 2 Z 1 hat zu lauten

„1. das Bundeskanzleramt für die Personalverwaltung,

für die Vollziehung des Bezügegesetzes,

BGBl. Nr. 273/1972, und der §§ 4 bis

5 g des Verfassungsgerichtshofgesetzes,

BGBl. Nr. 85/1953, für die Haushaltsführung,

für die Koordination der bundesweiten

Finanzierungs- und Förderungseinrichtungen

sowie für das Informationssystem über

die im Bundesbereich eingesetzte Hard- und

Software;"

2. § 1 Abs. 2 Z 5. hat zu lauten

„5. das Amt der Österreichischen Staatsdruckerei

für die Personalverwaltung."

3. Im § 2 Abs. 1 hat die bisherige Z 7 zu entfallen.

Die bisherigen Z 5 und 6 sind als Z 7 und 8 zu

bezeichnen; der Strichpunkt nach der nunmehrigen

Z 8 ist durch einen Punkt zu ersetzen.

4. Weiters sind im § 2 Abs. 1 folgende neue Z 5

und 6 einzufügen

„5. die Koordination der bundesweiten Finanzierungs-

und Förderungseinrichtungen;

6. das Informationssystem über die im Bundesbereich

eingesetzte Hard- und Software;"

5. Im § 7 Abs. 5 hat der letzte Halbsatz zu entfallen.

Der Strichpunkt ist durch einen Punkt zu ersetzen.

6. Im § 8 haben die Bezeichnung „(1)" und die

Absätze 2 und 3 zu entfallen.

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