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472_1998 AT

472. Verordnung: Änderung der Verordnung über die Forstlichen Ausbildungsstätten

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 472. Verordnung: Änderung der Verordnung über die Forstlichen Ausbildungsstätten

Auf Grund des § 132 des Forstgesetzes 1975, BGBl. Nr. 440, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz

BGBl. Nr. 419/1996, wird im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Finanzen verordnet

Die Verordnung des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft über die Forstlichen Ausbildungsstätten,

BGBl. Nr. 508/1991, zuletzt geändert durch die Verordnung BGBl. II Nr. 394/1997, wird

wie folgt geändert

1. § 5 Abs. 1 lautet

„(1) Ein Punkt der in dieser Verordnung festgesetzten Beiträge entspricht einem Betrag von

13,74 S.“

2. Dem § 6 wird folgender Abs. 3 angefügt

„(3) § 5 Abs. 1 in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 472/1998 tritt am 1. Jänner 1999 in

Kraft.“

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