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472_1996 AT

472. Kundmachung: Geltungsbereich des Abkommens von Locarno zur Errichtung einer Internationalen Klassifikation für gewerbliche Muster und Modelle

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 472. Kundmachung: Geltungsbereich des Abkommens von Locarno zur Errichtung einer Internationalen Klassifikation für gewerbliche Muster und Modelle

Nach Mitteilungen des Generaldirektors der Weltorganisation für geistiges Eigentum haben nachstehende

Staaten ihre Ratifikations- bzw. Beitrittsurkunden zum Abkommen von Locarno zur Errichtung

einer Internationalen Klassifikation für gewerbliche Muster und Modelle, unterzeichnet am 8. Oktober

1968, geändert am 2. Oktober 1979 (BGBl. Nr. 496/1990, Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl.

Nr. 548/1990), hinterlegt

Staaten: Datum der Hinterlegung der Ratifikations- bzw. Beitrittsurkunde

China 17. Juni 1996

Deutschland 25. Juli 1990

Estland 31. Juli 1996

Guinea 5. August 1996

Island 23. Dezember 1994

Malawi 24. Juli 1995

Trinidad und Tobago 20. Dezember 1995

Nachstehende Staaten haben erklärt, sich auch weiterhin an das Abkommen gebunden zu erachten

Bosnien und Herzegowina am 2. Juni 1993

Ehemalige jugoslawische

Republik Mazedonien am 23. Juli 1993

Slowakei mit Wirksamkeit vom 1. Jänner 1993

Slowenien am 12. Juni 1992

Tadschikistan am 14. Februar 1994

Tschechische Republik mit Wirksamkeit vom 1. Jänner 1993

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