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472_1995 AT

472. Bundesgesetz: Änderung des Verwaltungsvollstreckungsgesetzes 1991

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 472. Bundesgesetz: Änderung des Verwaltungsvollstreckungsgesetzes 1991

Der Nationalrat hat beschlossen

Das Verwaltungsvollstreckungsgesetz 1991 — WG, BGBl. Nr. 53, wird wie folgt geändert

1. § 7 werden folgende Sätze angefügt

„Im Fall der Festnahme ist der Festgenommene ehestens, womöglich bei seiner Festnahme, in einer ihm verständlichen Sprache über die Gründe seiner Festnahme zu unterrichten. Für diese Festnahme gilt weiters § 36 Abs. 2 und 3 VStG."

2. § 13 Abs. 1 lautet

„ (1) § 7 zweiter Satz in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. Nr. 472/1995 tritt mit 1. Juli 1995 in Kraft."

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