472_1995
AT
472. Bundesgesetz: Änderung des Verwaltungsvollstreckungsgesetzes 1991
1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 472. Bundesgesetz: Änderung des Verwaltungsvollstreckungsgesetzes 1991
1995_472_0 472. Bundesgesetz: Änderung des Verwaltungsvollstreckungsgesetzes 1991
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Der Nationalrat hat beschlossen
Das Verwaltungsvollstreckungsgesetz 1991 — WG, BGBl. Nr. 53, wird wie folgt geändert
1. § 7 werden folgende Sätze angefügt
„Im Fall der Festnahme ist der Festgenommene ehestens, womöglich bei seiner Festnahme, in einer ihm verständlichen Sprache über die Gründe seiner Festnahme zu unterrichten. Für diese Festnahme gilt weiters § 36 Abs. 2 und 3 VStG."
2. § 13 Abs. 1 lautet
„ (1) § 7 zweiter Satz in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. Nr. 472/1995 tritt mit 1. Juli 1995 in Kraft."