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472_1994 AT

472. Verordnung: Änderung der Verordnung über die Bewilligungspflicht der Ausfuhr sowie die Überlassung oder die Vermittlung von Waren im Zollausland

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 472. Verordnung: Änderung der Verordnung über die Bewilligungspflicht der Ausfuhr sowie die Überlassung oder die Vermittlung von Waren im Zollausland

Auf Grund der §§ 5 Abs. 2 und 12 Abs. 3 des Außenhandelsgesetzes 1984, BGBl. Nr. 184, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. Nr. 408/1993, wird im Einvernehmen mit dem Bundesminister für auswärtige Angelegenheiten und dem Bundesminister für Finanzen unter gleichzeitiger Antragstellung an den Hauptausschuß des Nationalrates verordnet

Artikel I

Die Verordnung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten über die Bewilligungspflicht der Ausfuhr sowie die Überlassung oder die Vermittlung von Waren im Zollausland, BGBl. Nr. 848/1992, zuletzt geändert durch die Verordnung BGBl. Nr. 413/1994, wird wie folgt geändert

In § 1 Abs. 2 lit. d letzter Satz

1. wird nach „Libyen," „Ruanda," eingefügt und

2. entfallen nach „Somalia" der Beistrich und das Wort „Südafrika"

Artikel II

Diese Verordnung tritt mit 1. Juli 1994 in Kraft.

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