472_1990
AT
472. Bundesgesetz: Änderung des Studienberechtigungsgesetzes
1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 472. Bundesgesetz: Änderung des Studienberechtigungsgesetzes
Der Nationalrat hat beschlossen
Artikel I
Das Studienberechtigungsgesetz, BGBl. Nr. 292/
1985, wird wie folgt geändert
1. § 2 Abs. 2 lautet
„(2) Abweichend von Abs. 1 Z 2 sind Bewerber,
die das 20. Lebensjahr vollendet haben, zuzulassen,
wenn sie eine Lehrabschlußprüfung gemäß Berufsausbildungsgesetz,
eine österreichische berufsbildende
mittlere Schule oder eine nach Umfang und
Anforderungen gleichwertige inländische Berufsausbildung
erfolgreich abgeschlossen, danach einen
weiteren Bildungsgang absolviert und dabei insgesamt
eine mindestens vierjährige Ausbildungsdauer
erreicht haben."
2. Der bisherige § 2 Abs. 2 erhält die Bezeichnung
§ 2 Abs. 3.
Artikel II
Dieses Bundesgesetz tritt mit 1. September 1990
in Kraft.