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472_1990 AT

472. Bundesgesetz: Änderung des Studienberechtigungsgesetzes

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 472. Bundesgesetz: Änderung des Studienberechtigungsgesetzes

Der Nationalrat hat beschlossen

Artikel I

Das Studienberechtigungsgesetz, BGBl. Nr. 292/

1985, wird wie folgt geändert

1. § 2 Abs. 2 lautet

„(2) Abweichend von Abs. 1 Z 2 sind Bewerber,

die das 20. Lebensjahr vollendet haben, zuzulassen,

wenn sie eine Lehrabschlußprüfung gemäß Berufsausbildungsgesetz,

eine österreichische berufsbildende

mittlere Schule oder eine nach Umfang und

Anforderungen gleichwertige inländische Berufsausbildung

erfolgreich abgeschlossen, danach einen

weiteren Bildungsgang absolviert und dabei insgesamt

eine mindestens vierjährige Ausbildungsdauer

erreicht haben."

2. Der bisherige § 2 Abs. 2 erhält die Bezeichnung

§ 2 Abs. 3.

Artikel II

Dieses Bundesgesetz tritt mit 1. September 1990

in Kraft.

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