472_1988
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472. Verordnung: Aussetzung des Vorzugszollsatzes für bestimmte Videorecorder und Farbfernsehgeräte aus der Republik Korea
1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 472. Verordnung: Aussetzung des Vorzugszollsatzes für bestimmte Videorecorder und Farbfernsehgeräte aus der Republik Korea
1988_472_0 472. Verordnung: Aussetzung des Vorzugszollsatzes für bestimmte Videorecorder und Farbfernsehgeräte aus der Republik Korea
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Auf Grund des § 6 des Präferenzzollgesetzes, BGBl. Nr. 487/1981, wird im Einvernehmen mit dem
Bundesminister für auswärtige Angelegenheiten und dem Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten
verordnet
§ 1. Die Anwendung der Vorzugszollsätze für folgende Waren wird für Einfuhren aus der Republik
Korea ausgesetzt
§ 2. Diese Verordnung tritt mit 1. September 1988 in Kraft.