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472_1988 AT

472. Verordnung: Aussetzung des Vorzugszollsatzes für bestimmte Videorecorder und Farbfernsehgeräte aus der Republik Korea

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 472. Verordnung: Aussetzung des Vorzugszollsatzes für bestimmte Videorecorder und Farbfernsehgeräte aus der Republik Korea

Auf Grund des § 6 des Präferenzzollgesetzes, BGBl. Nr. 487/1981, wird im Einvernehmen mit dem

Bundesminister für auswärtige Angelegenheiten und dem Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten

verordnet

§ 1. Die Anwendung der Vorzugszollsätze für folgende Waren wird für Einfuhren aus der Republik

Korea ausgesetzt

§ 2. Diese Verordnung tritt mit 1. September 1988 in Kraft.

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