Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
472_1983 AT

472. Beschluß Nr. 4/1982 des Gemeinsamen Rates der Europäischen Freihandelsassoziation und der Republik Finnland

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Originalquelle öffnen Maschinenlesbares Markdown (.md)

Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 472. Beschluß Nr. 4/1982 des Gemeinsamen Rates der Europäischen Freihandelsassoziation und der Republik Finnland

(Übersetzung)

FINNLAND-EFTA

ASSOZIIERUNG

FINEFTA/DJC 4/82

(In der 17. gemeinsamen Sitzung am 22. Oktober

1982 gefaßt)

ANWENDUNG EINER LISTE VON WAREN,

AUF DIE IN ABSATZ 6ter (a) DES ANHANGS

G DES ÜBEREINKOMMENS BEZUG

GENOMMEN WIRD, AUF DIE BEZIEHUNGEN

MIT FINNLAND

DER GEMEINSAME RAT hat,

gestützt auf den Beschluß des Rates Nr.

10/1982, Der Beschluß Nr. 10/1982 des Rates der Europäischen

Freihandelsassoziation ist unter BGBl. Nr. 471/1983 verlautbart.

gestützt auf Artikel 6 Absatz 6 des Assoziierungs-Übereinkommens,

BESCHLOSSEN

1. Der Ratsbeschluß Nr. 10/1982 Der Beschluß Nr. 10/1982 des Rates der Europäischen

Freihandelsassoziation ist unter BGBl. Nr. 471/1983 verlautbart. ist auch für

Finnland bindend und auf die Beziehungen zwi-

schen Finnland und den anderen Parteien des Assoziierungs-

Übereinkommens anzuwenden.

2. Der Generalsekretär der Europäischen Freihandelsassoziation

wird den Text dieses Beschlusses

bei der Regierung Schwedens hinterlegen.

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →