472. Verordnung: Kennzeichnung von Elektro-Haushaltswarmwasserspeichern
Gesetzestext (1 Artikel)
Auf Grund des § 32 des Bundesgesetzes vom
26. September 1923, BGBl. Nr. 531, gegen den
unlauteren Wettbewerb, zuletzt geändert durch die
UWG-Novelle 1980, BGBl. Nr. 120, wird verordnet
§ 1. Elektro-Haushaltswarmwasserspeicher im
Sinne dieser Verordnung sind elektrisch betriebene
Geräte, die dazu bestimmt sind, für den Haushaltsgebrauch
Wasser in einem Behälter mit einem
Nenninhalt von mindestens 5 1 und höchstens 500 l
zu erwärmen und es während einer begrenzten Zeit
zu speichern oder warm zu halten, und mit einer
Vorrichtung ausgestattet sind, die die Wassertemperatur
regelt.
§ 2. Elektro-Haushaltswarmwasserspeicher dürfen
nur dann gewerbsmäßig feilgehalten oder sonst
in Verkehr gesetzt werden, wenn sie nach den
Bestimmungen dieser Verordnung gekennzeichnet
sind.
§ 3. (1) Die Kennzeichnung ist deutlich sichtbar
und lesbar in allen für die Verbraucher (§ 1 Abs. 1
Z 2 des Konsumentenschutzgesetzes, BGBl.
Nr. 140/1979) bestimmten Prospekten oder Katalogen,
von denen mindestens je ein Exemplar in den
Geschäftsräumen des Gewerbetreibenden zur Einsichtnahme
durch Kunden aufliegen muß, anzugeben
und hat in deutscher Sprache, lateinischen
Buchstaben und arabischen Ziffern zu erfolgen.
(2) Die Kennzeichnungselemente sind
1. der Name oder die Firma (Firmenschlagwort)
des Erzeugers oder Importeurs;
2. die Type des Gerätes;
3. der Nenninhalt in Liter (1);
4. der Anschlußwert;
5. der Temperatureinstellbereich von ... bis ...
in°C;
6. der Energieverbrauch des vollen, an eine
Stromquelle angeschlossenen Speichers, der
den stationären Betriebszustand erreicht hat,
in 24 Stunden, in deren Verlauf kein Wasser
entnommen wird, in Kilowattstunden (kWh)
mit zwei Dezimalstellen (Wärmeverluste);
7. die zur Ermittlung der Kennzeichnungselemente
der Z 3 bis 6 angewendeten Meßverfahren.
(3) Die gemäß Abs. 2 anzugebenden Werte müssen
nach den anerkannten Regeln der Technik
ermittelt worden sein.
§ 4. Diese Verordnung gilt nicht für Elektro-
Haushaltswarmwasserspeicher, die vor dem 1. Jänner
1982 importiert oder vom Erzeuger ausgeliefert
worden sind.