472_1980
AT
472. Beschluß Nr. 1/1979 des Gemeinsamen Rates der Europäischen Freihandelsassoziation und der Republik Finnland
1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 472. Beschluß Nr. 1/1979 des Gemeinsamen Rates der Europäischen Freihandelsassoziation und der Republik Finnland
1980_472_0 472. Beschluß Nr. 1/1979 des Gemeinsamen Rates der Europäischen Freihandelsassoziation und der Republik Finnland
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(Übersetzung)
FINNLAND-EFTA
ASSOZIIERUNG
EFTA/DJC 1/79
(In der 2. gemeinsamen Sitzung am 1. Februar
1979 gefaßt)
AUSLEGUNG DER ARTIKEL 1 UND ARTIKEL
8 ABSATZ 6 DES ANHANGS B DES
ÜBEREINKOMMENS
DER GEMEINSAME RAT hat,
gestützt auf Artikel 6 Absatz 6 des Assoziierungsübereinkommens,
BESCHLOSSEN
Der Ratsbeschluß Nr. 1/1979 Der Beschluß Nr. 1/1979 des Rates der Europäischen
Freihandels-Assoziation ist unter BGBl. Nr. 471/1980 verlautbart. ist auch für
Finnland bindend und auf die Beziehungen zwischen
Finnland und den anderen Parteien des
Assoziierungsübereinkommens anzuwenden.