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472_1980 AT

472. Beschluß Nr. 1/1979 des Gemeinsamen Rates der Europäischen Freihandelsassoziation und der Republik Finnland

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 472. Beschluß Nr. 1/1979 des Gemeinsamen Rates der Europäischen Freihandelsassoziation und der Republik Finnland

(Übersetzung)

FINNLAND-EFTA

ASSOZIIERUNG

EFTA/DJC 1/79

(In der 2. gemeinsamen Sitzung am 1. Februar

1979 gefaßt)

AUSLEGUNG DER ARTIKEL 1 UND ARTIKEL

8 ABSATZ 6 DES ANHANGS B DES

ÜBEREINKOMMENS

DER GEMEINSAME RAT hat,

gestützt auf Artikel 6 Absatz 6 des Assoziierungsübereinkommens,

BESCHLOSSEN

Der Ratsbeschluß Nr. 1/1979 Der Beschluß Nr. 1/1979 des Rates der Europäischen

Freihandels-Assoziation ist unter BGBl. Nr. 471/1980 verlautbart. ist auch für

Finnland bindend und auf die Beziehungen zwischen

Finnland und den anderen Parteien des

Assoziierungsübereinkommens anzuwenden.

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