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472_1979 AT

472. Verordnung: Änderung der Planstellenbesetzungsverordnung 1978

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 472. Verordnung: Änderung der Planstellenbesetzungsverordnung 1978

Auf Grund des § 3 Abs. 3 des Beamten-Dienstrechtsgesetzes,

BGBl. Nr. 329/1977, wird verordnet

Artikel I

Die Planstellenbesetzungsverordnung 1978,

BGBl. Nr. 2, wird wie folgt geändert

1. Im § 7 Abs. 1 sind der Ziffer 1 folgende

Worte hinzuzufügen

„sowie für eine Beförderung von der

Grundstufe in die Dienststufe 1 der Verwendungsgruppe

W 2;"

2. Im § 11 Abs. 2 ist der Punkt zu streichen

und sind folgende Worte hinzuzufügen

„oder die Ernennung auf eine Planstelle der

Dienstklasse VII, VIII- oder IX erfolgen

soll."

3. Dem § 11 ist ein weiterer Absatz anzufügen

„(3) Abs. 1 gilt sinngemäß für Vertragsbedienstete."

Artikel II

Die Anlage 1 der Planstellenbesetzungsverordnung

1978, BGBl. Nr. 2, i. d. F. der Verordnung

BGBl. Nr. 267/1979 wird durch die dieser

Verordnung angeschlossene Anlage 1 ersetzt:.

Artikel III

(1) Artikel II tritt mit 1. Juli 1980 in Kraft.

(2) Für die Beförderung von Beamten der

Verwendungsgruppen E, D, C, P 5, P 4, P 3,

P 2, P 1, W 3 und W 2 in die Dienstklasse III

zum Ernennungstermin (§ 8 Abs. 1 Beamten-

Dienstrechtsgesetz 1979) 1. Jänner 1980 gilt

die Zustimmung bei Vorliegen der nachstehenden

Voraussetzungen und zu folgenden Wirksamkeitsterminen

als erteilt

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