472. Verordnung: Änderung der Planstellenbesetzungsverordnung 1978
Gesetzestext (1 Artikel)
Auf Grund des § 3 Abs. 3 des Beamten-Dienstrechtsgesetzes,
BGBl. Nr. 329/1977, wird verordnet
Artikel I
Die Planstellenbesetzungsverordnung 1978,
BGBl. Nr. 2, wird wie folgt geändert
1. Im § 7 Abs. 1 sind der Ziffer 1 folgende
Worte hinzuzufügen
„sowie für eine Beförderung von der
Grundstufe in die Dienststufe 1 der Verwendungsgruppe
W 2;"
2. Im § 11 Abs. 2 ist der Punkt zu streichen
und sind folgende Worte hinzuzufügen
„oder die Ernennung auf eine Planstelle der
Dienstklasse VII, VIII- oder IX erfolgen
soll."
3. Dem § 11 ist ein weiterer Absatz anzufügen
„(3) Abs. 1 gilt sinngemäß für Vertragsbedienstete."
Artikel II
Die Anlage 1 der Planstellenbesetzungsverordnung
1978, BGBl. Nr. 2, i. d. F. der Verordnung
BGBl. Nr. 267/1979 wird durch die dieser
Verordnung angeschlossene Anlage 1 ersetzt:.
Artikel III
(1) Artikel II tritt mit 1. Juli 1980 in Kraft.
(2) Für die Beförderung von Beamten der
Verwendungsgruppen E, D, C, P 5, P 4, P 3,
P 2, P 1, W 3 und W 2 in die Dienstklasse III
zum Ernennungstermin (§ 8 Abs. 1 Beamten-
Dienstrechtsgesetz 1979) 1. Jänner 1980 gilt
die Zustimmung bei Vorliegen der nachstehenden
Voraussetzungen und zu folgenden Wirksamkeitsterminen
als erteilt