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472_1978 AT

472. Verordnung: Gewährung von Studienbeihilfen bei Vorbereitungslehrgängen für die Studienberechtigungsprüfung

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 472. Verordnung: Gewährung von Studienbeihilfen bei Vorbereitungslehrgängen für die Studienberechtigungsprüfung

Auf Grund des § 1 Abs. 2 des Studienförderungsgesetzes,

BGBl. Nr. 421/1969, zuletzt geändert

durch das Bundesgesetz BGBl. Nr. 228/

1977, wird im Einvernehmen mit dem Bundesminister

für Finanzen verordnet

Die Teilnehmer an einem Vorbereitungslehrgang

für die Studienberechtigungsprüfung nach

dem Bundesgesetz BGBl. Nr. 603/1976 werden

für die Dauer des Lehrganges im Hinblick auf

die Art ihrer Studien den ordentlichen Hörern

hinsichtlich des Anspruches auf Gewährung von

Studienbeihilfen gleichgestellt.

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