472_1978
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472. Verordnung: Gewährung von Studienbeihilfen bei Vorbereitungslehrgängen für die Studienberechtigungsprüfung
1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 472. Verordnung: Gewährung von Studienbeihilfen bei Vorbereitungslehrgängen für die Studienberechtigungsprüfung
1978_472_0 472. Verordnung: Gewährung von Studienbeihilfen bei Vorbereitungslehrgängen für die Studienberechtigungsprüfung
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Auf Grund des § 1 Abs. 2 des Studienförderungsgesetzes,
BGBl. Nr. 421/1969, zuletzt geändert
durch das Bundesgesetz BGBl. Nr. 228/
1977, wird im Einvernehmen mit dem Bundesminister
für Finanzen verordnet
Die Teilnehmer an einem Vorbereitungslehrgang
für die Studienberechtigungsprüfung nach
dem Bundesgesetz BGBl. Nr. 603/1976 werden
für die Dauer des Lehrganges im Hinblick auf
die Art ihrer Studien den ordentlichen Hörern
hinsichtlich des Anspruches auf Gewährung von
Studienbeihilfen gleichgestellt.