Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
471_1988 AT

471. Verordnung: Ausnahmen von der Vorzugszollbehandlung nach dem Präferenzzollgesetz

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Originalquelle öffnen Maschinenlesbares Markdown (.md)

Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 471. Verordnung: Ausnahmen von der Vorzugszollbehandlung nach dem Präferenzzollgesetz

Auf Grund des § 2 Abs. 5 des Präferenzzollgesetzes, BGBl. Nr. 487/1981, wird im Einvernehmen mit

dem Bundesminister für auswärtige Angelegenheiten und dem Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten

verordnet

§ 1. Auf folgende Waren sind unbeschadet ihrer Aufnahme in die Anlage B zum Präferenzzollgesetz

die Vorzugszollsätze gemäß § 2 Abs. 2 des Präferenzzollgesetzes anzuwenden

§ 2. Folgende Waren sind von der Vorzugszollbehandlung gemäß § 2 Abs. 2 des Präferenzzollgesetzes

ausgenommen

§ 3. Diese Verordnung tritt mit 1. September 1988 in Kraft.

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →