471_1972
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471. Verordnung: Änderung der Durchführungsverordnung I zur EVO
1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 471. Verordnung: Änderung der Durchführungsverordnung I zur EVO
Auf Grund der §§ 57 Abs. 2 und 117 Abs. 2
der Eisenbahn-Verkehrsordnung, BGBl. Nr. 170/
1967, wird verordnet
§ 1. Die Beilagen A und B zu § 1 der Verordnung
des Bundesministeriums für Verkehr
und verstaatlichte Unternehmungen vom 24. Oktober
1967, betreffend die Frachtbriefe im
inländischen Eisenbahnverkehr (Durchführungsverordnung
I zur EVO), BGBl. Nr. 386, werden
dahingehend abgeändert, daß bei der Ausstellung
von Frachtbriefen für Frachtgut das Muster
der dieser Verordnung angeschlossenen neuen
Beilage A und bei der Ausstellung von Frachtbriefen
für Expreßgut das Muster der dieser
Verordnung angeschlossenen neuen Beilage B zu
verwenden sind.
§ 2. Diese Verordnung tritt am 1. Jänner 1973
in Kraft.