471. Verordnung: Änderung der Sprengel der Bezirksgerichte Horn und Eggenburg
Gesetzestext (1 Artikel)
Auf Grund des § 8 Abs. 5 lit. d des Übergangsgesetzes
vom 1. Oktober 1920 in der Fassung des
BGBl. Nr. 368 vom Jahre 1925 wird mit Zustimmung
der Niederösterreichischen Landesregierung
verordnet
§ 1. (1) Die Gemeinden Weitersfeld und Oberhöflein
scheiden aus dem Sprengel des Bezirksgerichtes
Horn aus. Die Gemeinden Obermixnitz
und Untermixnitz scheiden aus dem Sprengel des
Bezirksgerichtes Eggenburg aus.
(2) Die mit den übereinstimmenden Gemeinderatsbeschlüssen
der im Absatz 1 genannten Gemeinden
mit Genehmigung der Niederösterreichischen
Landesregierung und mit Zustimmung der
Bundesregierung neu errichtete Marktgemeinde
Weitersfeld im politischen Bezirk Horn wird dem
Sprengel des Bezirksgerichtes Horn zugewiesen.
§ 2. Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 1970
in Kraft.