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471_1969 AT

471. Verordnung: Änderung der Sprengel der Bezirksgerichte Horn und Eggenburg

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 471. Verordnung: Änderung der Sprengel der Bezirksgerichte Horn und Eggenburg

Auf Grund des § 8 Abs. 5 lit. d des Übergangsgesetzes

vom 1. Oktober 1920 in der Fassung des

BGBl. Nr. 368 vom Jahre 1925 wird mit Zustimmung

der Niederösterreichischen Landesregierung

verordnet

§ 1. (1) Die Gemeinden Weitersfeld und Oberhöflein

scheiden aus dem Sprengel des Bezirksgerichtes

Horn aus. Die Gemeinden Obermixnitz

und Untermixnitz scheiden aus dem Sprengel des

Bezirksgerichtes Eggenburg aus.

(2) Die mit den übereinstimmenden Gemeinderatsbeschlüssen

der im Absatz 1 genannten Gemeinden

mit Genehmigung der Niederösterreichischen

Landesregierung und mit Zustimmung der

Bundesregierung neu errichtete Marktgemeinde

Weitersfeld im politischen Bezirk Horn wird dem

Sprengel des Bezirksgerichtes Horn zugewiesen.

§ 2. Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 1970

in Kraft.

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