470_1994
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470. Verordnung: Änderung einer Verordnung über die Bewilligungspflicht der Aus- und Einfuhr von Waren
1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 470. Verordnung: Änderung einer Verordnung über die Bewilligungspflicht der Aus- und Einfuhr von Waren
1994_470_0 470. Verordnung: Änderung einer Verordnung über die Bewilligungspflicht der Aus- und Einfuhr von Waren
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Auf Grund des § 5 Abs. 1 und 6 des Außenhandelsgesetzes 1984, BGBl. Nr. 184, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. Nr. 408/ 1993, wird unter gleichzeitiger Antragstellung an den Hauptausschuß des Nationalrates verordnet
Artikel I
Die Verordnung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten über die Bewilligungspflicht der Aus- und Einfuhr von Waren, BGBl.
Nr. 537/1990, zuletzt geändert durch die Verordnung BGBl. Nr. 409/1993, wird wie folgt geändert
In den §§ 1, 2 und 3 wird nach „Irak" jeweils „oder Haiti" eingefügt.
Artikel II
Diese Verordnung tritt mit 1. Juli 1994 in Kraft.