470_1993
AT
470. Verordnung: Errichtung einer vierten Notarstelle in Dornbirn
1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 470. Verordnung: Errichtung einer vierten Notarstelle in Dornbirn
Auf Grund des § 9 der Notariatsordnung vom 25. Juli 1871, RGBl. Nr. 75, wird verordnet
Im Sprengel des Landesgerichtes Feldkirch wird mit Wirksamkeit vom 1. Jänner 1994 eine weitere Notarstelle mit dem Amtssitz in Dornbirn errichtet.