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470_1990 AT

470. Bundesgesetz: Änderung des Bundesgesetzes über sozial- und wirtschaftswissenschaftliche Studienrichtungen

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 470. Bundesgesetz: Änderung des Bundesgesetzes über sozial- und wirtschaftswissenschaftliche Studienrichtungen

Der Nationalrat hat beschlossen

Das Bundesgesetz über sozial- und wirtschaftswissenschaftliche

Studienrichtungen, BGBl.

Nr. 57/1983, zuletzt geändert durch das BGBl.

Nr. 236/1987, wird wie folgt geändert

Artikel I

1. Im § 14 Abs. 1 entfallen die Worte: „sofern

diese Fächer keine Rechtsfächer oder Grundzüge-

Fächer sind".

2. Im § 17 Abs. 2 1. Satz entfallen die Worte

„diese Fächer keine Rechtsfächer sind und".

Artikel II

Dieses Bundesgesetz tritt mit 1. Oktober 1990 in

Kraft.

Artikel III

Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes ist der

Bundesminister für Wissenschaft und Forschung

betraut.

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