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470_1977 AT

470. Verordnung: Änderung der Veterinärbehördlichen Einfuhr- und Durchfuhrverordnung

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 470. Verordnung: Änderung der Veterinärbehördlichen Einfuhr- und Durchfuhrverordnung

Auf Grund des § 4 a des Gesetzes vom

6. August 1909, RGBl. Nr. 177, betreffend die

Abwehr und Tilgung von Tierseuchen, in der

Fassung des Bundesgesetzes BGBl. Nr. 128/1954

wird im Einvernehmen mit den Bundesministern

für Handel, Gewerbe und Industrie, für Finanzen

und für Verkehr verordnet

Artikel I

Die Veterinärbehördliche Einfuhr- und Durchfuhrverordnung,

BGBl. Nr. 200/1955, zuletzt

geändert durch die Verordnung BGBl. Nr. 97/

1975, wird wie folgt geändert

1. Die Anlage I hat zu lauten

Anlage I

Kontrollpflichtige Sendungen

A. Tiere

B. Tierische Rohstoffe und Produkte sowie Gegenstände, die Träger des Ansteckungsstoffes von

Tierseuchen sein können

2. Die Anlage III hat zu lauten

Artikel II

Diese Verordnung tritt mit 1. Oktober 1977 in Kraft.

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