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470_1969 AT

470. Verordnung: Änderung der Sprengel der Bezirksgerichte Mistelbach, Laa an der Thaya, Stockerau und Korneuburg

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 470. Verordnung: Änderung der Sprengel der Bezirksgerichte Mistelbach, Laa an der Thaya, Stockerau und Korneuburg

Auf Grund des § 8 Abs. 5 lit. d des Übergangsgesetzes

vom 1. Oktober 1920 in der Fassung des

BGBl. Nr. 368 vom Jahre 1925 wird mit Zustimmung

der Niederösterreichischen Landesregierung

verordnet

§ 1. (1) Die Gemeinde Ernstbrunn scheidet aus

dem Sprengel des Bezirksgerichtes Mistelbach aus.

Die Gemeinde Klement scheidet aus dem Sprengel

des Bezirksgerichtes Laa an der Thaya aus.

Die Gemeinde Merkersdorf scheidet aus dem

Sprengel des Bezirksgerichtes Stockerau aus. Die

Gemeinden Naglern, Simonsfeld und Lachsfeld

scheiden aus dem Sprengel des Bezirksgerichtes

Korneuburg aus.

(2) Die mit den übereinstimmenden Gemeinderatsbeschlüssen

der im Absatz 1 genannten Gemeinden

mit Genehmigung der Niederösterreichischen

Landesregierung und mit Zustimmung der

Bundesregierung neu errichtete Marktgemeinde

Ernstbrunn im politischen Bezirk Korneuburg

wird dem Sprengel des Bezirksgerichtes Korneuburg

zugewiesen.

§ 2. Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 1970

in Kraft.

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