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46_1991 AT

46. Verordnung: Bestimmung der Wahltage für die Hochschülerschaftswahlen 1991

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 46. Verordnung: Bestimmung der Wahltage für die Hochschülerschaftswahlen 1991

Auf Grund des § 15 Abs. 8 des Hochschülerschaftsgesetzes

1973, BGBl. Nr. 309, zuletzt

geändert durch das Bundesgesetz BGBl. Nr.

390/1986, wird verordnet

Als Wahltage für die Hochschülerschaftswahlen

1991 werden der 14., 15. und 16. Mai 1991

bestimmt.

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