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46_1987 AT

46. Verordnung: Bestimmung der Wahltage für die Hochschülerschaftswahlen 1987

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 46. Verordnung: Bestimmung der Wahltage für die Hochschülerschaftswahlen 1987

Auf Grund des § 15 Abs. 8 des Hochschülerschaftsgesetzes

1973, BGBl. Nr. 309, zuletzt geändert

durch das Bundesgesetz BGBl. Nr. 390/1986,

wird verordnet

Als Wahltage für die Hochschülerschaftswahlen

1987 werden der 19., 20. und 21. Mai 1987

bestimmt.

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