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46_1976 AT

46. Verordnung: Änderung der Verordnung über die Ermächtigung der Zollämter zur Erteilung von Aus- und Einfuhrbewilligungen in vereinfachter Form

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 46. Verordnung: Änderung der Verordnung über die Ermächtigung der Zollämter zur Erteilung von Aus- und Einfuhrbewilligungen in vereinfachter Form

Auf Grund des § 7 Abs. 2 und 3 des Außenhandelsgesetzes

1968, BGBl. Nr. 314, in der

Fassung der Bundesgesetze BGBl. Nr. 469/1971

und BGBl. Nr. 401/1974 wird im Einvernehmen

mit dem Bundesminister für Finanzen verordnet

Artikel I

Die Verordnung des Bundesministers für Handel,

Gewerbe und Industrie vom 29. Oktober

1974, BGBl. Nr. 691, über die Ermächtigung

der Zollämter zur Erteilung von Aus- und Einfuhrbewilligungen

in vereinfachter Form in der

Fassung der Verordnungen BGBl. Nr. 769/1974,

BGBl. Nr. 193/1975, BGBl. Nr. 506/1975 und

BGBl. Nr. 652/1975 wird wie folgt geändert

Die Anlage 5 hat zu lauten

Artikel II

Diese Verordnung tritt mit 1. Feber 1976 in

Kraft.

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