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46_1969 AT

46. Bundesgesetz: Genehmigung des Bundesrechnungsabschlusses für 1967

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 46. Bundesgesetz: Genehmigung des Bundesrechnungsabschlusses für 1967

Der Nationalrat hat beschlossen

Dem vom Rechnungshof dem Nationalrat vorgelegten

Bundesrechnungsabschluß der Republik

Österreich für das Jahr 1967 wird die Genehmigung

erteilt.

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