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46_1967 AT

46. Kundmachung: Ausdehnung des Geltungsbereiches des Zollabkommens über die vorübergehende Einfuhr privater Straßenfahrzeuge

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 46. Kundmachung: Ausdehnung des Geltungsbereiches des Zollabkommens über die vorübergehende Einfuhr privater Straßenfahrzeuge

Nach Mitteilungen des Generalsekretärs der

Vereinten Nationen haben folgende weitere

Staaten das Zollabkommen über die vorübergehende

Einfuhr privater Straßenfahrzeuge

(BGBl. Nr. 131/1956, letzte Kundmachung über

den Geltungsbereich BGBl. Nr. 104/1964) ratifiziert

beziehungsweise sind diesem beigetreten

Staaten

Datum der Hinterlegung der

Ratifikations- beziehungsweise

Beitrittsurkunde

Japan 8. Juni 1964

Uganda 15. April 1965

Die folgenden Staaten haben zu den angeführten

Zeitpunkten erklärt, sich an dieses Abkommen,

dessen Anwendung bereits vor Erlangung

der Unabhängigkeit auf die Gebiete dieser

Staaten ausgedehnt worden war, gebunden zu

erachten

Staaten

Datum der Hinterlegung der

Ratifikations- beziehungsweise

Beitrittsurkunde

Rwanda 1. Dezember 1964

Trinidad und Tobago 11. April 1966

Singapur 15. August 1966

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