46. Kundmachung: Ausdehnung des Geltungsbereiches des Zollabkommens über die vorübergehende Einfuhr privater Straßenfahrzeuge
Gesetzestext (1 Artikel)
Nach Mitteilungen des Generalsekretärs der
Vereinten Nationen haben folgende weitere
Staaten das Zollabkommen über die vorübergehende
Einfuhr privater Straßenfahrzeuge
(BGBl. Nr. 131/1956, letzte Kundmachung über
den Geltungsbereich BGBl. Nr. 104/1964) ratifiziert
beziehungsweise sind diesem beigetreten
Staaten
Datum der Hinterlegung der
Ratifikations- beziehungsweise
Beitrittsurkunde
Japan 8. Juni 1964
Uganda 15. April 1965
Die folgenden Staaten haben zu den angeführten
Zeitpunkten erklärt, sich an dieses Abkommen,
dessen Anwendung bereits vor Erlangung
der Unabhängigkeit auf die Gebiete dieser
Staaten ausgedehnt worden war, gebunden zu
erachten
Staaten
Datum der Hinterlegung der
Ratifikations- beziehungsweise
Beitrittsurkunde
Rwanda 1. Dezember 1964
Trinidad und Tobago 11. April 1966
Singapur 15. August 1966