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46_1965 AT

46. Bundesgesetz: 1. Budgetüberschreitungsgesetz

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 46. Bundesgesetz: 1. Budgetüberschreitungsgesetz

Der Nationalrat hat beschlossen

§ 1. Zwecks Subventionierung der konfessionellen

Privatschulen gemäß § 19 Abs. 3 des

Privatschulgesetzes, BGBl. Nr. 244/1962, werden

Überschreitungen folgender Ausgabenansätze der

ordentlichen Gebarung des Bundesfinanzgesetzes

für das Jahr 1965, BGBl. Nr. 1, genehmigt

Kapitel 12 „Unterricht"

Titel 3 „Mittlerer und niederer Unterricht"

§ 3. Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes

ist der Bundesminister für Finanzen betraut.

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