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46_1962 AT

46. Kundmachung: Verlautbarung des Beschlusses Nr. 23/1961 des Rates der Europäischen Freihandelsassoziation über die Abänderung des Anhanges D und der Beilage I zum Anhang B des Übereinkommens zur Errichtung der Europäischen Freihandelsassoziation.

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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 46. Kundmachung: Verlautbarung des Beschlusses Nr. 23/1961 des Rates der Europäischen Freihandelsassoziation über die Abänderung des Anhanges D und der Beilage I zum Anhang B des Übereinkommens zur Errichtung der Europäischen Freihandelsassoziation.

(Übersetzung)

EUROPÄISCHE

FREIHANDELSASSOZIATION

EFTA/DC 23/61

1 Anlage

BESCHLUSS DES RATES Nr. 23/1961

(In der 38. Sitzung am 7. Dezember 1961

gefaßt)

ABÄNDERUNG DES ANHANGS D UND

DER BEILAGE I ZUM ANHANG B DES

ÜBEREINKOMMENS

DER RAT hat,

gestützt auf Artikel 21 Absatz 1 und Artikel 4

Absatz 5 des Übereinkommens,

BESCHLOSSEN

1. Anhang D und Beilage I zum Anhang B des

Übereinkommens werden gemäß Anlage zu

diesem Beschluß abgeändert.

2. Diese Abänderungen treten am 1. März 1962

in Kraft.

3. Der Generalsekretär wird den Text dieses

Beschlusses bei der Regierung Schwedens hinterlegen.

EUROPÄISCHE

FREIHANDELSASSOZIATION

Anlage zu

EFTA/DC 23/61

ABÄNDERUNG DES ANHANGS D UND

DER BEILAGE I ZUM ANHANG B DES

ÜBEREINKOMMENS

ANHANG D

Zu streichen

„Kapitel 13

ex 13.03 Pektin".

Die Position 15.06 ist durch die folgende zu ersetzen

„ex 15.06 Andere tierische Fette und Öle

(Klauenöl, Knochenfett, Abfallfett

und dergleichen), ausgenommen

für technische Zwecke eingeführtes

Klauenöl."

BEILAGE I ZU ANHANG B

ex 13.03: Zu streichen das Wort „ex"; in der

Bezeichnung des Endproduktes ist

„Pektin;" nach „Pflanzensäfte und

-auszüge;" einzufügen.

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