46. Kundmachung: Verlautbarung des Beschlusses Nr. 23/1961 des Rates der Europäischen Freihandelsassoziation über die Abänderung des Anhanges D und der Beilage I zum Anhang B des Übereinkommens zur Errichtung der Europäischen Freihandelsassoziation.
Gesetzestext (1 Artikel)
(Übersetzung)
EUROPÄISCHE
FREIHANDELSASSOZIATION
EFTA/DC 23/61
1 Anlage
BESCHLUSS DES RATES Nr. 23/1961
(In der 38. Sitzung am 7. Dezember 1961
gefaßt)
ABÄNDERUNG DES ANHANGS D UND
DER BEILAGE I ZUM ANHANG B DES
ÜBEREINKOMMENS
DER RAT hat,
gestützt auf Artikel 21 Absatz 1 und Artikel 4
Absatz 5 des Übereinkommens,
BESCHLOSSEN
1. Anhang D und Beilage I zum Anhang B des
Übereinkommens werden gemäß Anlage zu
diesem Beschluß abgeändert.
2. Diese Abänderungen treten am 1. März 1962
in Kraft.
3. Der Generalsekretär wird den Text dieses
Beschlusses bei der Regierung Schwedens hinterlegen.
EUROPÄISCHE
FREIHANDELSASSOZIATION
Anlage zu
EFTA/DC 23/61
ABÄNDERUNG DES ANHANGS D UND
DER BEILAGE I ZUM ANHANG B DES
ÜBEREINKOMMENS
ANHANG D
Zu streichen
„Kapitel 13
ex 13.03 Pektin".
Die Position 15.06 ist durch die folgende zu ersetzen
„ex 15.06 Andere tierische Fette und Öle
(Klauenöl, Knochenfett, Abfallfett
und dergleichen), ausgenommen
für technische Zwecke eingeführtes
Klauenöl."
BEILAGE I ZU ANHANG B
ex 13.03: Zu streichen das Wort „ex"; in der
Bezeichnung des Endproduktes ist
„Pektin;" nach „Pflanzensäfte und
-auszüge;" einzufügen.