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46_1951 AT

46. Kundmachung: Feststellungen des Verfassungsgerichtshofes über die Zuständigkeit zur Schaffung von Ehrenzeichen.

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 46. Kundmachung: Feststellungen des Verfassungsgerichtshofes über die Zuständigkeit zur Schaffung von Ehrenzeichen.

Gemäß § 56 Abs. 4 des Verfassungsgerichtshofgesetzes

1930, BGBl. Nr. 127, wird folgender

Rechtssatz kundgemacht, in dem der Verfassungsgerichtshof

die Feststellungen seines Erkenntnisses

vom 12. Dezember 1950, K II-3/50/14,

zusammengefaßt hat

„Die Schaffung von Ehrenzeichen für Verdienste

um die Republik Österreich und für

Verdienste auf Sachgebieten, die in der Vollziehung

Bundessache sind, steht der Bundesgesetzgebung

zu.

Die Schaffung von Ehrenzeichen für Verdienste

um ein einzelnes Land und für Verdienste

auf Sachgebieten, die in der Vollziehung

Landessache sind, steht der Landesgesetzgebung

zu."

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