46_1951
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46. Kundmachung: Feststellungen des Verfassungsgerichtshofes über die Zuständigkeit zur Schaffung von Ehrenzeichen.
1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 46. Kundmachung: Feststellungen des Verfassungsgerichtshofes über die Zuständigkeit zur Schaffung von Ehrenzeichen.
1951_46_0 46. Kundmachung: Feststellungen des Verfassungsgerichtshofes über die Zuständigkeit zur Schaffung von Ehrenzeichen.
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Gemäß § 56 Abs. 4 des Verfassungsgerichtshofgesetzes
1930, BGBl. Nr. 127, wird folgender
Rechtssatz kundgemacht, in dem der Verfassungsgerichtshof
die Feststellungen seines Erkenntnisses
vom 12. Dezember 1950, K II-3/50/14,
zusammengefaßt hat
„Die Schaffung von Ehrenzeichen für Verdienste
um die Republik Österreich und für
Verdienste auf Sachgebieten, die in der Vollziehung
Bundessache sind, steht der Bundesgesetzgebung
zu.
Die Schaffung von Ehrenzeichen für Verdienste
um ein einzelnes Land und für Verdienste
auf Sachgebieten, die in der Vollziehung
Landessache sind, steht der Landesgesetzgebung
zu."