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46_1946 AT

46. Kundmachung: Ausfallen von Stücken des Staatsgesetzblattes, Jahrgang 1945.

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 46. Kundmachung: Ausfallen von Stücken des Staatsgesetzblattes, Jahrgang 1945.

Auf Grund des § 2, Abs. (4), des Bundesgesetzes

vom 7. Dezember 1920, B. G. Bl. Nr. 33,

über das Bundesgesetzblatt in der derzeit geltenden

Fassung wird kundgemacht

Das 55., 56. und 57. Stück des Staatsgesetzblattes

für die Republik Österreich, Jahrgang

1945, und die Nummern 213 bis einschließlich

228, entfallen.

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