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469_2003 AT

469. Verordnung: Änderung der Ausländerbeschäftigungsverordnung

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 469. Verordnung: Änderung der Ausländerbeschäftigungsverordnung

Auf Grund des § 1 Abs. 4 des Ausländerbeschäftigungsgesetzes, BGBl. Nr. 218/1975, zuletzt geändert

durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 126/2002 und die Kundmachung BGBl. I Nr. 160/2002, wird

verordnet

Die Ausländerbeschäftigungsverordnung (AuslBVO), BGBl. Nr. 609/1990, zuletzt geändert durch

die Verordnung BGBl. II Nr. 124/2001, wird wie folgt geändert

1. § 1 Z 2, 7 und 8 entfallen; die Z 3, 4, 5 und 6 erhalten die Bezeichnung „2“, „3“, „4“ und „5“; die Z 9,

10, 11 und 12 erhalten die Bezeichnung „7“, „8“, „9“ und „10“.

2. Im § 1 Z 2 (neu) wird die Wortfolge „und an der Danube International School GmbH.“ durch die Wortfolge

„ , an der Danube International School, an der Graz International and Bilingual School, an der Linz

International School Auhof und an der American International School Salzburg“ ersetzt.

3. § 1 Z 3 (neu) lautet

„3. Ausländer hinsichtlich ihrer Tätigkeit als Austauschlehrer und Sprachassistenten an Unterrichtsanstalten

und Universitäten im Rahmen zwischenstaatlicher Abkommen und Austauschprogramme;“

4. § 1 Z 6 (neu) lautet

„6. Ausländer hinsichtlich ihrer wissenschaftlichen Tätigkeit in der Forschung und Lehre, in der

Entwicklung und Erschließung der Künste sowie in der Lehre der Kunst;“

5. Im § 1 Z 9 (neu) wird nach dem Ausdruck „Diplomatische Akademie“ die Wortfolge „und an der Sicherheitsakademie

(§ 10a SPG)“ eingefügt.

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