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469_2001 AT

469. Verordnung: Änderung der Verordnung des Bundesministers für Finanzen vom 21. Juli 1999, BGBl. II Nr. 242/1999, betreffend Feststellung von Durchschnittssätzen für Gruppen von Bestandobjekten für die Selbstberechnung der Bestandvertragsgebühr

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BGBlPdf 469. Verordnung: Änderung der Verordnung des Bundesministers für Finanzen vom 21. Juli 1999, BGBl. II Nr. 242/1999, betreffend Feststellung von Durchschnittssätzen für Gruppen von Bestandobjekten für die Selbstberechnung der Bestandvertragsgebühr

Auf Grund des § 33 Tarifpost 5 Abs. 5 Z 2 des Gebührengesetzes 1957, BGBl. Nr. 267/1957, in der

Fassung BGBl. I Nr. 28/1999, wird verordnet

Die Verordnung des Bundesministers für Finanzen betreffend Feststellung von Durchschnittssätzen

für Gruppen von Bestandobjekten für die Selbstberechnung der Bestandvertragsgebühr, BGBl. II

Nr. 242/1999, wird wie folgt geändert

1. Im § 3 tritt an die Stelle des Wertes „18 S“ der Wert „1,30 Euro“, an die Stelle des Wertes „8 S“ der

Wert „0,58 Euro“ und an die Stelle des Wertes „4 S“ der Wert „0,29 Euro“.

2. Es wird folgender § 5 angefügt

„§ 5. § 3 in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 469/2001 ist ab 1. Jänner 2002 anzuwenden.“

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